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Rathausgipfel zur Weiterentwicklung der Bürgerentscheide

FrankieRoberto@flickr.com
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Transparenz statt Frust

In den vergangenen Monaten haben Bürgerbegehren und Bürgerentscheide immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Den Bürgerentscheid zum Buchenhof war der Senat aus rechtlichen Gründen gezwungen aufheben.

Im Streit um Ikea in Altona konkurrierten zwei gegenläufige Bürgerbegehren. Meine Fraktion und ich machen jetzt einen Vorstoß, das mittlerweile gut elf Jahre alte Gesetz den aktuellen Anforderungen anzupassen.Ich schlage daher ein Verfahren vor, in dem alle Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Verein „Mehr Demokratie“ im Rahmen eines Rathausgipfels über die Weiterentwicklung des entsprechenden Gesetzes verhandeln. Meine Kollegen in der CDU-Fraktion haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, auf die Oppositionsfraktionen und „Mehr Demokratie“ werden meine Fraktion und jetzt zu gehen.

Folgende Fragen könnte der Rathausgipfel aus unserer Sicht beantworten:

  1. Soll es künftig vor der Durchführung eines Bürgerentscheids eine Prüfung geben, ob der Gegenstand eines Bürgerbegehrens rechtlich zulässig ist?
  2. Sollen zwei Bürgerbegehren, die den gleichen Sachverhalt betreffen, durch Beschlussfassung der Bezirksversammlung zusammen durchgeführt werden können?
  3. Kann die Bezirksversammlung einen Bürgerentscheid auch dann durchführen lassen, wenn dafür noch nicht genügend Unterschriften gesammelt worden sind?
  4. Sollen, damit Bürgerbegehren nicht durch den Ablauf von Fristen ins Leere laufen, auch die Fristen für die Baugenehmigungen nach der Hamburger Bau Ordnung (HBauO) geprüft werden?
  5. Sollen die Informationshefte beim Bürgerentscheid künftig genauso gestaltet werden wie bei einem Volksentscheid auf Landesebene?
  6. Soll eine Bürgerpetition auf Bezirksebene (entsprechend den Volkspetitionen auf Landesebene) eingeführt werden, um Bürgerbegehren zu landesrechtlichen bzw. landespolitischen Themen abstimmbar zu machen?

Es zeigt sich immer mehr, dass das aktuelle Gesetz den aktuellen Anforderungen moderner Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern nicht vollständig gewachsen ist. Die Idee der Bürgerbeteiligung soll Transparenz und Teilhabe ermöglichen und keinen Frust erzeugen. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, die direkte Demokratie zu stärken.

Presseberichte

GAL will Gesetz über Bürgerentscheide ändern (Abendblatt)

GAL will Änderungen (Mopo)

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