Allgemein, Kultur-, Medien- und Netzpolitik
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Das Schlimmste verhütet
Es hätte schlimmer kommen können.
Die Minsterpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erneuert. Dabei gab es zunächst die Idee, auch Access-Provider zu Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogrammen zu verpflichten. Das konnte verhindert werden.
Doch auch so zeigt sich, dass der Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden muss. Regelungen, die im Rundfunk funktionieren, lassen sich nicht 1:1 auf das Internet übertragen.
Ich bin sehr skeptisch, ob die Kennzeichnung von Altersstufen funktioniert. Das Web besteht eben nicht aus Inhalten, die eine Redaktion aufbereitet und ein Chefredakteur verantwortet. Auch die Idee, das Konzept von Sendezeiten auf das Internet übertragen zu wollen, ist wenig sinnvoll.
Es ist Zeit, dass die Länder in Gänze begreifen, dass Ihnen mit dem Internet eine völlig neue Kompetenz zugewachsen ist. Bisher wird das Netz noch immer als Nebenprodukt der Rundfunkkompetenz begriffen. Aber das ist ein Missverständnis.
Es freut mich, dass die drei Bundesländer mit Grüner Regierungsbeteiligung das Schlimmste verhüten konnten. Unklarheiten, die zu Lasten der Freiheit des Netzes hätten gehen können, konnten wir ebenfalls ausräumen.
Ganz sicher ist aber, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
