Rechts- und Innenpolitik

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel
Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Hamburg muss mehr in Therapie und Unterbringung investieren

Mittwoch, den 4. Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Dieses besagt, dass sämtliche Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind. Um das Urteil umzusetzen, muss Hamburg aus meiner Sicht mehr in Therapie und Unterbringungsmöglichkeiten investieren. Für mich als rechtspolitischen Sprecher folgt daraus: Der Hamburger Senat steht jetzt in der Pflicht, sich dem Urteil zu stellen. Nur wegsperren, ohne ausreichende Therapie- und Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen, geht nicht mehr.

Ich bedauere, dass der Scholz-Senat bisher nicht erkennen lässt, wie er bei seinen Projekten die erheblichen nötigen Mittel zur Umsetzung des Urteils eingeplant oder den Bedarf überhaupt im Blick hat.Die Notwendigkeit einer Reaktion Hamburgs sei schon bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts absehbar gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil auch darauf hin, dass etwa erforderliche therapeutische Behandlungen schon lange vor der Sicherungsverwahrung begonnen werden müssen und möglichst vor Strafende abgeschlossen sein sollen. Auch haben wir Grüne die Sozialtherapie wieder verselbstständigt und ausgebaut, diese war vom CDU-Kusch-Senat zusammengestrichen worden. Auch die Unterbringung der Sicherungsverwahrten muss in Hamburg auf Prüfstand, ich habe strake Zweifel, ob die Räumlichkeiten in Santa Fu nach diesem Urteil noch verfassungsgemäß sind.Der grüne Justizsenator hatte bereits Resozialisierungsansätze aufgezeigt, zum Beispiel durch den Bericht der Resozialisierungskommission.Ich fordere daher den Scholz-Senat daher auf, diese Vorschläge umzusetzen und die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.

Presseerklärung Bundesverfassungsgericht

Senatspressemiteilung Sicherungsverwahrung

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