4. März 2010 
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Trauer um Bernhard Rosenkranz

Bernhard Rosenkranz 1959 - 2010

Bernhard Rosenkranz 1959 - 2010

Bernhard Rosenkranz ist tot. Mit ihm verliert Hamburg einen engagierten Kämpfer für die Rechte und das Ansehen von Schwulen und Lesben.

Das letzte Bild, die letzte Begegnung, die bereits angesichts seiner unmittelbar bevorstehenden Herztransplantation stattfand, war ein gemeinsamer Besuch des Theaterstücks “Die Macher”, im Schauspielhaus, bei dem es um gesellschaftliches Engagement ging. Alle, die damals mit Bernhard dieses Stück gesehen haben, hatten wohl das Gefühl, dass eigentlich er dort auf der Bühne stehen müsste: Als ein Vorbild für gesellschaftliches Engagement und für persönlichen, selbstlosen Einsatz.

Bernhard Rosenkranz hat sich auf so vielfältige Weise engagiert, dass ich nur einige, wenige seiner Aktivitäten nennen kann. Das bedeutenste ist zweifellos, gemeinsam mit Ulf Bollmann, die Initiative „Gemeinsam gegen das Vergessen – Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer“. Nicht nur, dass diese Initiative die Schicksale von mehr als 300 homosexuellen Opfern der NS-Zeit wieder lebendig gemacht hat, sie wurden auch im Stadtbild durch Stolpersteine sichtbar gemacht, fand Niederschlag in einer viel beachteten Ausstellung “Homosexuellen Verfolgung in Hamburg 1919-1969″, der Herausgabe eines diese Verfolgung dokumentierenden Buches und vieler weiterer Aktivitäten.

Dies ist, wie gesagt, nur ein kleiner Ausschnitt seines Wirkens. Ohne ihn ist Hamburgs Szene um vieles ärmer. Der Verlust ist nicht zu ersetzen. Sein Tod macht mich sehr traurig.

Bernhard Rosenkranz hinterlässt einen Lebensgefährten. Die Trauerfeier wird am kommenden Donnerstag, dem 11. März 2010, 14 Uhr in der Dreieinigkeitskirche in St. Georg mit Bischöfin Jepsen stattfinden.

2. März 2010 
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Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

stephan.luckow@flickr.com

 

stephan.luckow@flickr.com

Rote Karte für Überwachungsgier!

Im größten Massenklageverfahren der Bundesrepublik Deutschland mit über 35.000 Klagen haben die Karlruher Verfassungsrichter heute das CDU/SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassunswidrig erklärt. Auch grüne Bundestagsabgeordnete, wie Volker Beck, haben gegen dieses Gesetz in Karlsruhe geklagt.

Ich freue mich, dass die Richter hier – mal wieder – ein Gesetz der Großen Koalition gekippt haben. Alle auf Basis dieses Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden. Aber, das Gericht hat eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Basis dieses Gesetzes war eine EU-Richtlinie, die in den Mitgliedsländern unterschiedlich oder gar nicht (Schweden) umgesetzt wurde.

Was das nun für die deutsche Gesetzgebung bedeutet, bleibt der näheren Lektüre des Urteils vorbehalten. Politisch ist festzuhalten, dass beide Volksparteien mit den Bürgerrechten und dem Datenschutz auf Kriegsfuß stehen. Ihnen ist im Zweifel ein Übermaß an Scheinsicherheit lieber, als die Freiheit zu bewahren, die sie vorgeben, schützen zu wollen.

Justizsenator Steffen – Karlsruher Richter zeigen der Überwachungsgier die rote Karte

Stellungnahme bündnis-grüne Bundestagsfraktion

22. Februar 2010 
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Rathausgipfel zur Weiterentwicklung der Bürgerentscheide

FrankieRoberto@flickr.com
FrankieRoberto@flickr.com

Transparenz statt Frust

In den vergangenen Monaten haben Bürgerbegehren und Bürgerentscheide immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Den Bürgerentscheid zum Buchenhof war der Senat aus rechtlichen Gründen gezwungen aufheben.

Im Streit um Ikea in Altona konkurrierten zwei gegenläufige Bürgerbegehren. Meine Fraktion und ich machen jetzt einen Vorstoß, das mittlerweile gut elf Jahre alte Gesetz den aktuellen Anforderungen anzupassen.Ich schlage daher ein Verfahren vor, in dem alle Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Verein „Mehr Demokratie” im Rahmen eines Rathausgipfels über die Weiterentwicklung des entsprechenden Gesetzes verhandeln. Meine Kollegen in der CDU-Fraktion haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, auf die Oppositionsfraktionen und „Mehr Demokratie” werden meine Fraktion und jetzt zu gehen.

Folgende Fragen könnte der Rathausgipfel aus unserer Sicht beantworten:

  1. Soll es künftig vor der Durchführung eines Bürgerentscheids eine Prüfung geben, ob der Gegenstand eines Bürgerbegehrens rechtlich zulässig ist?
  2. Sollen zwei Bürgerbegehren, die den gleichen Sachverhalt betreffen, durch Beschlussfassung der Bezirksversammlung zusammen durchgeführt werden können?
  3. Kann die Bezirksversammlung einen Bürgerentscheid auch dann durchführen lassen, wenn dafür noch nicht genügend Unterschriften gesammelt worden sind?
  4. Sollen, damit Bürgerbegehren nicht durch den Ablauf von Fristen ins Leere laufen, auch die Fristen für die Baugenehmigungen nach der Hamburger Bau Ordnung (HBauO) geprüft werden?
  5. Sollen die Informationshefte beim Bürgerentscheid künftig genauso gestaltet werden wie bei einem Volksentscheid auf Landesebene?
  6. Soll eine Bürgerpetition auf Bezirksebene (entsprechend den Volkspetitionen auf Landesebene) eingeführt werden, um Bürgerbegehren zu landesrechtlichen bzw. landespolitischen Themen abstimmbar zu machen?

Es zeigt sich immer mehr, dass das aktuelle Gesetz den aktuellen Anforderungen moderner Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern nicht vollständig gewachsen ist. Die Idee der Bürgerbeteiligung soll Transparenz und Teilhabe ermöglichen und keinen Frust erzeugen. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, die direkte Demokratie zu stärken.

Presseberichte

GAL will Gesetz über Bürgerentscheide ändern (Abendblatt)

GAL will Änderungen (Mopo)

16. Februar 2010 
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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Adoptionsverbot für Schwule und Lesben verfassungswidrig

http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=12&Itemid=72

http://www.volkerbeck.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=12&Itemid=72

Lebenspartner werden gegenüber Eheleuten im Adoptionsrecht diskriminiert.

Das könnte sich ändern. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieses Verbot verfassungswidrig ist.

In Auftrag gegeben hat dieses Gutachten der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Grundlage dafür war die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter hatten im letzten Jahr deutlich gemacht, dass sich Ehe und Lebenspartnerschaft in der auf Dauer angelegten Verantwortung nicht unterschieden.

Das gesamte Urteil und eine Bewertung finden Sie auf der Website von Volker Beck.

30. Januar 2010 
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Schwule & Fußball: DFB-Präsident Zwanziger kommt nach Hamburg

http://www.flickr.com/photos/oliversteiner/438944268/sizes/o/#cc_license
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Bühnengespräch in den Hamburger Kammerspielen

Theater trifft Fußball – im Vorfeld der Premiere zum neuen Theaterstück “Seitenwechsel” kommt Theo Zwanziger, Präsident des DFB am Mittwoch, den 3. Februar 2010, 16.00 Uhr zu einer spannenden Veranstaltung in die Hamburger Kammerspiele.

Dort wird  er mit Axel Schneider (Regisseur), Marcus Urban (Ex-Fussballer) und Stefan Jürgens (Schauspieler) über dieses immer noch sehr heikle Thema sprechen. In kaum einem gesellschaftlichen Bereich wird Homosexualität dermaßen tabuisiert.

 Alle Interessierten sind herzlichst eingeladen, an diesem Bühnengespräch teilzunehmen. Anmeldung: 

Einladung Bühnengespräch_Seitenwechsel_Info

 Mehr Infos zum Theaterstück

25. Januar 2010 
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Keine Milde für Straftäter in Nadelstreifen

Haftanstalt Fuhlsbüttel JVA Knast

Die Wirtschaftsstrafabteilung der Staatswanwaltschaft wird verstärkt.

Auf Antrag der CDU- und der GAL-Bürgerschaftsfraktion werden dort zwei volle Stellen neu eingerichtet.

Die Wirtschaftsreferentinnen und -referenten der Staatsanwaltschaft leisten aufgrund ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie steuerlichen Fachkenntnisse unverzichtbare Vorarbeiten für die Aufklärung zahlreicher Wirtschaftsstraftaten.

Straftaten, die ohne die entsprechende Zuarbeit für die Staatsanwälte kaum, jedenfalls nicht in vertretbarem zeitlichen Rahmen, zu bearbeiten wären.

Gerade die umfangreichen und komplexen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise lassen sich nur mithilfe dieser Wirtschaftsreferenten strukturiert und zügig betreiben.

Für Straftäter im Nadelstreifen darf es keinen Strafrabatt geben, nur weil die Ermittlungsarbeit bei Wirtschaftsdelikten oft komplex und langwierig ist.

Wir wollen sicherstellen, dass das Recht für alle in gleichem Maße gilt. Gerade Wirtschaftsdelikte müssen konsequent verfolgt werden, da sie oft einen hohen Schaden verursachen.

Hier finden Sie den Wortlaut des CDU/GAL-Antrags.

23. Januar 2010 
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Ikea in Altona: Zweite Abstimmung ist überflüssig

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

Schwarz-grüner Senat hilft bei der Suche nach Künstlerquartieren

Beim Bürgerentscheid der Pro-Ikea-Initiative in Altona haben sich 77,15 Prozent für die Ansiedlung von Ikea in der Großen Bergstraße ausgesprochen. 43 Prozent der Altonaer Wähler beteiligten sich an der Abstimmung.

Würde der von Ikea-Gegnern angestrebte zweite Bürgerentscheid auch noch durchgeführt, käme es innerhalb weniger Monate zu einer erneuten Abstimmung über den gleichen Sachverhalt. Dass ist aus meiner Sicht überflüssig. Hinzu kommt, dass durch das Warten auf den zweiten Entscheid dem Projekt keineswegs hilft. Der Investor will jetzt Klarheit – und nicht weitere Monate warten. Wenn Ikea wegen einer weiteren Verzögerung abspringt, würde der klar bekundete Bürgerwille ausgehebelt. Das wäre undemokratisch und würde das Vertrauen in die direkte Demokratie gefährden. Die Altonaer Bürgerinnen und Bürger haben ihren Willen mit einer klaren Dreiviertelmehrheit  ausgedrückt. Eine zweite Abstimmung würde zu keinen neuen Erkenntnissen führen. Im Gegenteil, ist befürchten, dass es zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung kommt, weil viele Menschen eine zweimalige Abstimmung nicht verstehen werden.

Ich appelliere jetzt an die Vernunft der Ikea-Gegner, dieses Ergebnis auch zu akzeptieren. Die Bürgerinnen und Bürger für dumm zu erklären, wie es die LINKE jetzt tut, indem sie behauptet, die Leute hätten nicht gewusst, wofür sie stimmen, spricht nicht für ein gesundes Verständnis von Demokratie. Und es unterschätzt die Hamburgerinnen und Hamburger, eine so hohe Wahlbeteiligung wäre bei einer unklaren Frage nicht zustande gekommen.

Der Senat sollte den Künstlern und Kreativen ist aus meiner Sicht jetzt alternative und bezahlbare Räume anbieten, erste Gebäude sind auch schon im Gespräch, die Kulturbehörde wird sich in den nächsten Tagen und Wochen darum kümmern.

Was meinen Sie?

30. Dezember 2009 
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Einladung zum Neujahrsempfang 2010

NJE 2007 Valery Pearl Farid Neujahrsempfang Rathaus Festsaal Feier Schwul lesbisch

Am Freitag, den 15. Januar 2010, lädt die GAL-Bürgerschaftsfraktion zu ihrem Neujahrsempfang für Schwule, Lesben und Freunde.

Traditionell beginnt der Empfang um 19.00 Uhr mit einem Defilee vor dem großen Festsaal des Rathauses.  

Um 19.30 Uhr begrüßt dann zunächst Antje Möller, stellvertrende Fraktionsvorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, die Gäste. Es schließen sich Farid Müller und als Gastredner Cem Özdemir, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/DIE GRÜNEN an.

Ab 20.00 Uhr legt dann DJ Sunshine (Wunderbar) zur Unterhaltung auf.

 

 

Auch in diesem Jahr wird wieder die LovePatrol von Hein&Fiete, Hamburgs Präventionsprojekt für Schwule Männer, den Service bestreiten.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ist erbeten bei Frau Britta Plaeschke, GAL-Bürgerschaftsfraktion, Tel. 040 42831 – 1397 oder info@gal-fraktion.de.

Die Einladung zum Neujahrsempfang als PDF

 

Großer Festsaal im Rathaus mit Regenbogenfahnen

29. Dezember 2009 
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Videoüberwachung 2010????

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Klare Absage an Vernetzungsphantasien der Polizei

Am Montag schreckte Hamburgs Polizeipräsident Jantosch die Öffentlichkeit mit neuen Videoüberwachungsideen auf. Auf ndr 90,3 gab er bekannt, dass die Hamburger Polizei bei schweren Straftaten zukünftig gerne alle verfügbaren privaten und öffentlichen Videokameras der Stadt vernetzen will und so live und direkt auf Vorgänge zu möglichen Straftaten Zugriff hätte.

Begründet wurde diese Idee nur mit dem Hinweis, die Polizei hätte ja nur wenige eigene Kameras, wie zum Beispiel auf der Reeperbahn. GAL und CDU haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart erst einmal die laufende Videoüberwachung auszuwerten, bevor über neue nachgedacht wird. Bisher liegen keine solchen Ergebnisse vor. Am Hansaplatz in St.Georg sind vor kurzem die Videokameras abgebaut worden, weil der Platz neugestaltet wird. Ob sie wieder anmontiert werden, ist eher unwahrscheinlich.

Polizeipräsident Janosch hätte eigentlich wissen müssen, dass es für eine Zusammenschaltung von allen Videokameras keine datenschutzrechtliche Grundlage gibt. Ohne Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen wäre so eine Super-Videoüberwachung für die ganze Stadt auch gar nicht machbar.

Abgesehen von fehlenden politischen Mehrheiten für ein solches Vorgehen, sind auch keine ermittlungstaktischen Gründe bekannt, warum das notwendig ist. Schon jetzt kann die Polizei Videomitschnitte in Banken, Tankstellen oder vor Geldautomaten beschlagnahmen und auswerten, wenn es Hinweise auf eine Straftat gibt.

Bleiben am Ende viele Fragezeichen zu diesem Vorstoß am Ende des Jahres….

Lesen Sie dazu gerne auch meine Haltung für die GAL in der taz Hamburg

Ältere Posts zum Thema Videoüberwachung in Hamburg:

Videoüberwachung in Hamburgs Behörden abschalten

Hansaplatz unter Beobachtung

17. Dezember 2009 
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Durchbruch bei der Lebenspartnerschaft

Foto: Christoph Schmidt

Foto: Christoph Schmidt

Farid Müller (Grüne) und Roland Heinzte(CDU): „Erfolg bei der Gleichstellung”.

Hamburg stellt als erstes Bundesland Lebenspartnerschaft und Ehe rückwirkend zum 1. August 2001 gleich. Im Hamburger Landesrecht bestanden bislang noch Ungleichbehandlungen im Beamtenrecht.

Über die bisherigen Pläne der völligen Gleichstellung zwischen verpartnerten und verheirateten Beamten rückwirkend ab 2003 hat der Innenausschuss der Bürgerschaft gestern auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und die Regelung noch weiter zu fassen. Die Gleichstellung wird nun rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 eingeführt.

Beamtinnen und Beamte, die sich seit diesem Zeitpunkt verpartnert haben, erhalten damit rückwirkend ab Eintragung der Partnerschaft die gleichen Bezüge wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.

Dazu erklären Farid Müller Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion und Roland Heintze Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der CDU-Bürgerschaftsfraktion: “Hamburg setzt ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Berlin ist tolerant, Hamburg toleranter. Hier lässt es sich gut leben. Es wäre schön, wenn andere Bundesländer unserem Vorbild folgen würden.”

Hintergrund

CDU und GAL hatten sich verpflichtet, im Bereich des Hamburger Landesrechts alle Ungleichbehandlungen zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe zu beseitigen. Das betraf vor allem das Besoldungsrecht von Beamtinnen und Beamten. Hier wurden Ehepaaren Zuschläge und eine Hinterbliebenenversorgung gewährt, die Menschen in Lebenspartnerschaften verwehrt waren. Die Schwarz-Grüne Koalition war sich einig, dass die Gleichstellung rückwirkend gewährt werden sollte.

Ursprünglich war dafür der 3.12.2003 vorgesehen die EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Gleichstellung vorsieht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von diesem Herbst legte nun nahe, die rückwirkende Gleichstellung zum 1.8.2001 zu vollziehen.