12. August 2010 
1 Stern 4
3

Google Street View: So können Sie Widerspruch erheben

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Bereits seit zwei Jahren lässt Google in Deutschland Gebäude fotografieren und speichern.

Jetzt kündigt der Konzern an, in 20 Städten, darunter Hamburg, sein Projekt Street View zu starten.Viele der 87 Millionen betroffenen Bundesbürger sind skeptisch, ob sie möchten, dass Google ihre Häuser speichert. Das deutet auf eine erfreulich sensiblen Umgang mit Datenschutz hin.

Tatsächlich ist die Speicherung nicht ohne – und nicht mit einem herkömmlichen Foto eines privaten Gebäudes zu vergleichen.

Denn die Erfassung der Gesamtheit einer Stadt, ihre dauerhafte Verfügbarkeit an jedem Ort und zu jeder Zeit und die Möglichkeit der Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten sind nicht ohne.

Außerdem kann über Street View jederzeit auf individuelle Personen – also Sie – zugegriffen werden. Wie leben Sie? Ist das Haus, in dem Sie leben, ordentlich? Wie ist die Nachbarschaft? Das können etwa für Arbeitgeber sehr interessante Fragen sein. das würde die eben geführte Debatte über anonyme Bewerbungen ad absurdum führen.

Gegen das Fotografieren Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung können Sie sich nicht wehren – wohl aber dagegen, dass diese Bilder veröffentlicht werden.

Nun hat Googel angekündigt, dass dieser Widerspruch für die 20 ersten Städte nur vier Wochen lang möglich sein soll – und das auch nur über das Internet.

Das finde ich ausgeprochen ärgerlich. Die Hälfte des Landes ist noch im Urlaub – und viele verfügen eben noch nicht über einen Internetanschluss. Googel verhält sich hier unsensibel und brachial.

Wenn Sie Widerspruch erheben wollen, machen Sie dies am besten per E-Mail (streetview-deutschland at google com), schriftlich (Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) oder auf der Internetseite von Google. Um Widerspruch erheben zu können, müssen Sie kein Eigentümer sein, es reicht aus, Mieter zu sein. Einen Musterbrief für den Widerspruch hat die Verbraucherzentrale NRW entwickelt.

Umfassende Informationen bietet Ihnen auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

Schwarz-Grün hatte bereits im April mit einer Bundesratsinitiative versucht, mit einem Gesetz die Privatsphäre gegenüber derartigen Diensten besser zu schützen.

7. Juli 2010 
1 Stern 2
3

Videoüberwachung: Strengere Handhabung kommt

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Heute gab es im Rechts- und Gleichstellungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Beratung und Abstimmung für eine strengere Handhabung der Videoüberwachung in Hamburgs öffentlichen Gebäuden.

Das Ergebnis: In Hamburg wird es zukünftig eine gesetzliche Regelung der Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden der Stadt geben.

Im letzten Jahr monierte der Datenschutzbeauftragte, dass sämtliche Videokameras der Stadt in den Behörden ohne gesetzliche Grundlage installiert seien.

Wir Grüne haben uns daraufhin für eine strenge gesetzliche Ausgestaltung stark gemacht. Im Ergebnis haben heute auch SPD und Linke diesem Gesetzentwurf zugestimmt, das Plenum der Bürgerschaft wird nach der Sommerpause endgültig über diesen Gesetzentwurf entscheiden.

Dies sind die wesentlichen Regelungen:

  • Alle Videoüberwachungenskameras in den Behörden stehen nach den vorliegenden Kriterien auf dem Prüfstand.
  • Alle zwei Jahre muss der weitere Sinn der Videoüberwachung dargelegt werden.
  • Die aufgenommenen Daten sollen maximal eine Woche aufbewahrt werden, solange kein ausreichender Hinweis für eine längere Speicherung vorliegt.
  • Es muss begründet werden, warum es einer Videoaufzeichnung bedarf
  • Eine Videoüberwachung muss mit Hinweisschildern angekündigt werden (bei privaten bereits Standard).
  • Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken bei Funkübetragungen eingesetzt werden, damit die Verraulichkeit gewährt wird.

Entwurf eines zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes

Ältere Posts:

Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg

Zukunft Hansaplatz: Cafe ermöglichen!

Videoüberwachung 2010????

Hansaplatz unter Beobachtung

Videoüberwachung in den Behörden abschalten

10. Juni 2010 
1 Stern 4
0

Internet killt Geräte-Rundfunkgebühr

dan_taylor@flickr.com

2013 zahlt jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe

Das neue Finanzierungsmodell  könnte die GEZ schrumpfen und weniger Sponsoring für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringen. Gestern haben sich die Rundfunkkommission der Länder und die Ministerpräsidenten  auf eine Rundfunkabgabe geeinigt, aber der Teufel steckt im Detail der Umsetzung.

Wir Grüne befürworten seit Längerem die Abkehr von einer Rundfunkgebühr, die an die Empfangsgeräte gekoppelt ist. Die neue Abgabe soll pro Haushalt erhoben werden und bedeutet, dass dann die Gebühr nur einmal pauschal – unabhängig von der Art und Zahl der Geräte im Haushalt – bezahlt werden müsste. Gleichzeitig soll sie auch auf Betriebe ausgeweitet werden, abhängig von der Betriebsgröße. Wie immer bei solch komplexen Fragen, steckt der Teufel im Detail. Folgende Punkte machen mir als Medienpolitiker noch Sorgen und müssen im Einzelnen diskutiert werden.

Die Abgabe pro Haushalt stellt datenschutzrechtlich ein Albtraum für uns Grüne da. Die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger müssten der GEZ zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht hinnehmbar und es muss eine Lösung mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten gefunden werden.

Gleichzeitig stellt sich die Frage wie der Begriff des Haushalts gehandhabt werden soll. Wie soll entschieden werden, wer zahlen muss, wenn mehrere Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeldet sind? Die Gebühr würde für alle gebührenpflichtigen Haushalte bei 17,98 Euro liegen, auch wenn bisher beispielweise nur 5,76 Euro für ein Radio oder neuartiges Rundfunkgerät gezahlt wurden – selbst, wenn gar kein Radio, TV oder Computer im Haushalt vorhanden ist. In Zukunft wird für die Bereitstellung des Programms von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gezahlt und nicht mehr für die tatsächliche Nutzung. Da könnte es Proteste geben. Ist es gerechtfertigt, dass jeder Haushalt  zahlen muss und niemand mehr individuell auf ARD und ZDF bewusst verzichten kann?

Noch ein kritischer Punkt: Den Sozialausgleich für die bisher befreiten Bevölkerungsgruppen soll zukünftig der Staat leisten – und so den Anstalten die Einnahmen sichern. Kirchhof schlägt in seinem Gutachten vor, zukünftig das Wohngeld als Kriterium für die Gebührenbefreiung zu nutzen. Dies garantiert noch Streit zwischen Bund und Ländern. Dieser darf jedoch nicht zu Lasten der bisher befreiten Bevölkerungsgruppen ausgehen.

Übrigens leider nicht Gegenstand der aktuellen Entscheidung ist die Debatte um die zukünftige Strategie der öffentlichen Sendeanstalten im Internet. Bisher dürfen sie nur sendungsbezogene Inhalte ins Netz stellen – um Verlagen keine Konkurrenz zu machen. Ich frage mich, ob das noch eine zeitgemäße Entscheidung ist. Ein breites öffentlich- rechtliches Internetangebot könnte die Akzeptanz für die neue Abgabe stärken

Leider sind die Ministerpräsidenten dem Kirchhof-Vorschlag nicht gefolgt, dann wäre das Abendprogramm von ARD und ZDF künftig frei von Werbung gewesen. Eine positive Folge, wie ich finde. Das könnte das Profil gegenüber den Privaten schärfen und die Qualität weiter steigern. Allerdings müssten die Datenschutzprobleme hier noch gelöst werden, damit die GEZ in Zukunft nicht länger als Schnüffel-Behörde wahrgenommen wird. Sie müsste eine reine Abrechnungsanstalt werden.

Wichtig ist, dass es bei der Umstellung nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Menschen kommt und die Operation insgesamt kostenneutral über die Bühne geht. Das heißt aber auch, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht weniger Einnahmen als jetzt zur Verfügung haben sollen.

Es ist offensichtlich, dass das aktuelle Modell der Gerätebezogenheit sich vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der neuen Medien endgültig überholt hat. Eine Reform ist bitter nötig – auch wenn sie komplex und kompliziert werden sollte. Die Neuregelung der Abgabe soll ab 2013 wirksam werden.

Ältere Posts:

Quo Vadis Rundfunkgebühr?

19. Mai 2010 
1 Stern 2
3

Quo Vadis Rundfunkgebühr?

dan_taylor@flickr.com

Es locken das Ende der GEZ und die Werbefreiheit

Gestern Abend berieten die Landesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Hamburger Grünen im Rathaus das Gutachten von Prof.  Kirchhoff zum neuen haushaltsbezogenen Rundfunkgebührenmodell. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden darüber am 9. Juni 2010.

Als Gast hatten wir den Kultur- und Medienstaatsrat des Hamburger Senats Dr. Hill, eingeladen. Für uns Grüne ging es natürlich um die Umsetzung einer von uns lange geforderten Abkehr von der Gerätenbezogenheit der Rundfunkgebühr. Und wie es immer bei solchen komplexen Fragen ist, liegt der Teufel im Detail. Folgende Punkte machen uns noch Sorgen und bedürfen einer Lösung:

  • die Haushaltsbezogenheit erfordert die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger für die GEZ. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Alptraum, Lösung nur mit den Datenschutzbeauftragten.
  • wer entscheidet, wer zahlen muss, wenn mehrer Erwachsende im Haushalt leben und gemeldet sind?
  • da es keine Gerätebzogenheit mehr geben soll, würde die Gebühr bei allen Gebührenpflichtigen bei 17,98 € liegen, auch wenn bisher z.B. nur für ein Radio gezahlt wird. Selbst, wenn gar kein Radio, TV  oder Computergerät vorhanden ist. Gezahlt soll in Zukunft nur noch für die Bereitstellung des Programms von ARD und ZDF und nicht mehr deren reale Nutzung.
  • der Sozialausgleich für die bisher befreiten Bevölkerungsgruppen soll der Staat leisten, und so den Anstalten die Einnahmen sichern helfen. Der Gutachter schlägt das Wohngeld als Quelle vor. Hier wird noch Streit entstehen zwischen Ländern und Bund entstehen.

Positive Folgen sind, dass Kirchhoff vorschlägt, ARD und ZDF gleichzeitig werbefrei zu machen. Das schärft das Profil gegenüber den Privaten. Gut finde ich auch, dass die GEZ nicht mehr nach Geräten schnüffelt und nur noch Abrechnungsanstalt ist. Allerdings müssen die Datenprobleme noch gelöst werden. Auf alle Fälle soll es bei der Umstellung nicht zu einer Gebührenerhöhung kommen und die Öffentlich-Rechtlichen sollen auch nicht weniger Einnahmen haben als jetzt.

Mit anderen Worten komplizierte und komplexe Rahmenbedingungen für einen Modellwechsel. Doch das aktuelle Modell der Gerätebezogenheit hat sich aufgrund der technischen Entwicklung auch überholt. Was meinen Sie dazu? Ihre Meinung interessiert mich:

Gutachten zur Rundfunkfinanzierung

Presseerklärung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

11. Mai 2010 
1 Stern 3
1

Datenschutz: Hamburger Behörden rüsten auf

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

Heute hat der Grün-Schwarze Senat beschlossen, dass in allen Hamburger Behörden (Ministerien), Bezirksämter (kommunale Rathäuser) Datenschutzbeauftragte benannt werden müssen. Dies geht aus dem Koalitionsvertrag zwischen GAL und CDU hervor und wird jetzt umgesetzt.

Die Datenschutzbeauftragten beraten und stützen bei allen Fragen rund um den Datenschutz. Sie stellen sicher, dass die datenschutzrechtlichen Belange seitens der Behörde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen eingehalten werden.

Das jetzt beschlossene Konzept für diese Maßnahme wird leider nicht die Bürgerschaft erreichen und ist somit auch nicht öffentlich zugänglich. Als Abgeordneter werde ich den Senat in der nächsten Sitzung des Datenschutz-Ausschusses am 23. Juni 2010, 17 Uhr bitten, sein Konzept vorzustellen. Dann ist auch öffentlich.

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten 2008/2009

5. Mai 2010 
1 Stern 3
5

Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Senat legt Gesetzentwurf vor.

Im vergangenen Jahr hatte der vom grünen Justizsenator berufene Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar festgestellt, dass die Videoüberwachung in den Hamburger Behörden keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Der Senat hat deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde gestern vom Senat beschlossen und wird jetzt der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.

Als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Datenschutz begrüße ich, dass der Senat die Videoüberwachung in den Behörden nun auf eine strenge gesetzliche Grundlage stellt. 

Die kurze Zeit der Bildarchivierung von einer Woche sowie die strengen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung halte ich ausdrücklich für richtig. Sobald der Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegt, werden wir Abgeordnete ihn ausführlich beraten. Natürlich wird der Gesetzentwurf auch hier veröffentlicht.

Senatspressemitteilung zur Videoüberwachung

Ältere Posts zum Thema:

Videoüberwachung 2010????

Hansaplatz unter Beobachtung

Videoüberwachung in den Hamburger Behörden abschalten

27. April 2010 
1 Stern 3
2

Google Street View: Mehr Datenschutz für die Bürger!

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/ licenses/by-sa/2.0/deed.de

Der grün-schwarze Senat will mit einer Bundesratsinitiative die Persönlichkeitsrechte von Menschen besser schützen.

Private Unternehmen filmen ganze Straßenzüge und stellen diese Ansichten dann ins Web. Dabei müssen diese nach Ansicht des Grünen Justizsenators Till Steffen gesetzlich verpflichtet werden, Gesichter, Autokennzeichen unkenntlich zu machen.Private Firmen wie Google filmen die halbe Republik. Wenn sie die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen geschieht dies bisher nur auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Das reicht nicht.

Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz sieht für diese Fälle bisher keinen ausreichenden Rechtschutz vor. Daher ist es richtig, wenn jetzt der Hamburger Senat über den Bundesrat die notwendigen gesetzlichen Änderungen voranzubringt.

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Unternehmen werden verpflichtet, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereit gestellt werden;
  • Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen;
  • Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren;
  • Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;
  • Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch;
  • bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.
16. April 2010 
1 Stern 4
2

Grün-schwarze Bundesratsinitiative gegen ACTA-Abkommen

 
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/ licenses/by-sa/2.0/deed.de

Internet-Piratenabkommen mit der EU verletzt Grundrechte

Der grün-schwarze Hamburger Senat startet eine kritische Bundesratsinitiative gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement- ACTA). Dieses Abkommen soll ein internationaler Vertrag zwischen EU, USA, Kanada, Japan u.a. werden .Schon das EU-Parlament hat sich hier kritisch positioniert, auch weil es nicht eingebunden ist. Die Mitgliedsstaaten wurden ebenfalls nicht gefragt. Dabei geht es im Abkommen um das Vorgehen gegen Urheberrechte und Produktpiraterie im Internet. Hier werden zentrale Grundrechte, wie Meinungsfreiheit,  informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre gegeneinander gestellt.

Jetzt fordert Hamburg auch eine Mitsprache des Bundesrates und macht damit auch deutlich, dass die Internet- und Contenthauptstadt sich in solchen Debatten mit einmischt. Gut gemacht Senator Steffen!

ACTA Abkommen Bundesratsinitiative

8. April 2010 
1 Stern 3
0

Sammlung der Daten von Nicht-Nutzern durch Facebook unzulässig

Prof. Dr. Johannes Caspar

Facebook sammelt in unzulässiger Weise Daten Dritter.

Das gab jetzt der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Johannes Caspar, bekannt.

Seit Mitte Februar unterhält Facebook seine Deutschland-Niederlassung in Hamburg. Den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erreichen immer mehr Beschwerden darüber, dass Facebook Kontakte zu anderen Personen per E-Mail anbietet.

Facebook lädt bekanntlich Nutzer dazu ein, persönliche Kontakte von ihrem Provider oder Handy für Facebook zu öffnen.

Die importierten Daten Dritter werden dann von Facebook mit bereits vorhandenen Nutzerdaten verknüpft und können zur Anwerbung neuer Mitglieder eingesetzt werden.

Den Eingeladenen wird dann eine Liste von ihnen möglicherweise bekannten Personen zur Kontaktherstellung durch Facebook unterbreitet.

Eine Information der Personen, deren Daten auf diese Weise gespeichert wurden, erfolgt nicht, so dass die Betroffenen weder wissen, ob und wann Facebook ihre E-Mail-Adressen erhalten hat, noch welche Personen ihre Adressen an Facebook weiter gegeben haben.

Diese Praxis verstößt aber gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Johannes Caspar fordert Facebook deswegen auf, diese Praxis künftig zu unterlassen und appeliert an die Nutzerinnen und Nutzer, sorgsam mit ihren Daten umzugehen – ein Appell, an den ich mich gerne anschließe.

26. März 2010 
1 Stern 2
1

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Das Schlimmste verhütet

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Es hätte schlimmer kommen können.

Die Minsterpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erneuert. Dabei gab es zunächst die Idee, auch Access-Provider zu Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogrammen zu verpflichten. Das konnte verhindert werden.

Doch auch so zeigt sich, dass der Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden muss. Regelungen, die im Rundfunk funktionieren, lassen sich nicht 1:1 auf das Internet übertragen.

Ich bin sehr skeptisch, ob die Kennzeichnung von Altersstufen funktioniert. Das Web besteht eben nicht aus Inhalten, die eine Redaktion aufbereitet und ein Chefredakteur verantwortet. Auch die Idee, das Konzept von Sendezeiten auf das Internet übertragen zu wollen, ist wenig sinnvoll.

Es ist Zeit, dass die Länder in Gänze begreifen, dass Ihnen mit dem Internet eine völlig neue Kompetenz zugewachsen ist. Bisher wird das Netz noch immer als Nebenprodukt der Rundfunkkompetenz begriffen. Aber das ist ein Missverständnis.

Es freut mich, dass die drei Bundesländer mit Grüner Regierungsbeteiligung das Schlimmste verhüten konnten. Unklarheiten, die zu Lasten der Freiheit des Netzes hätten gehen können, konnten wir ebenfalls ausräumen.

Ganz sicher ist aber, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist.