Unterschreiben für mehr Transparenz!
Bitte noch unterschreiben für mehr Transparenz in der Verwaltung
Die von Mehr Demokratie, dem Chaos Computer Club und Transparency International entwickelte Gesetzesvorlage hat als Volksinitiative schon nach wenigen Wochen ca. 8.000 Unterschriften gesammelt und benötigt auf dem Endspurt bis zum 9. Dezember noch mehr Unterstützung, um die Hürde von 10.000 gültigen Unterschriften für einen Volksentscheid zu erreichen. Es geht um das bisher anspruchsvollste Transparenzgesetz in Deutschland, welches die Verwaltung zu mehr Offenheit zwingt.
Wir Grüne haben mehr Transparenz der Verwaltung und Regierung immer unterstützt und zuletzt in der schwarz-grünen Koalition das Informationsfreiheitsgesetz weiter ausgebaut. Unter anderem sind jetzt auch Körperschaften des Öffentlichen Rechts von der Auskunftspflicht betroffen, wie zum Beispiel die Hamburger Stadtreinigung. Auch haben wir eingeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger spätestens nach 4 Wochen Klarheit darüber haben, ob die Verwaltung die Auskunft erteilen will oder nicht. Eine Nichtauskunft gilt dann verwaltungstechnisch als Ablehnung, welche dann mit einem Widerspruch belegt werden kann, am Ende kann auch das Verwaltungsgericht angerufen werden.
Das jetzt zur Abstimmung gestellte Gesetz macht aber einen großen Sprung nach vorne und sieht ein Offenlegen auch von Verträgen und Gutachten der Stadt vor, siehe Entwurf unten. Wir Grüne unterstützen den Entwurf in seiner Zielsetzung, wollen aber nach Erreichen der ersten Stufe der Volksgesetzgebung eine Fachanhörung mit Experten durchführen. Ziel soll sein, alle Neureglungen auf ihre Tauglichkeit nach Datenschutz persönlicher Daten abzuklopfen und die Frage der Wahrung des Gemeinwohls der städtischen Interessen, vor privaten Interessen bei Offenlegung z.B. von Verträgen besser einzuschätzen.
Sollte es aus unserer Sicht dann wichtigen Änderungsbedarf geben, würden wir Grüne der Initiative eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs empfehlen.
Aber, damit es überhaupt soweit kommt, braucht die Initiative noch Unterschriften, Sie können die Unterschriftenblätter hier downloaden und natürlich auch den Gesetzentwurf.
Infos zur Volksinitiative:
http://www.transparenzgesetz.de
Infoflyer zum Gesetzentwurf: TransparenzSchafftVertrauen
Unterschriftenliste Transparenz schafft Vertrauen
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Facebook & Datenschutz
Erklärung in eigener Sache
Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Webseite,
aktuell wird eine öffentlich und medial ausgetragene Debatte über die Einhaltung von Datenschutzgesetzen durch Facebook geführt. Diese Debatte ist durch viel Unsicherheit und Intransparenz charakterisiert; viele Facebook-Nutzer und Webseitenbetreiber sind verunsichert. Ich habe mir daher einmal Rat beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Johannes Casper geholt.
Die datenschutzrechtliche Problematik betrifft insbesondere den Bereich der sog. „Social-Plugins“ (d.h. den „gefällt mir“-Buttons auf externen Webseiten). Facebook legt bei einem Klick auf einen solchen Button einen 2 Jahre gültigen Cookie an. Damit wird eine umfassende Profilierung des Nutzers ermöglicht, unabhängig davon, ob der Nutzer bei Facebook angemeldet ist oder nicht. Man kann dies als Reichweitenanalyse einstufen.
Auch beim Besuch einer sog. Facebook-Fanpage legt Facebook entsprechende Cookies an. Die datenschutzrechtliche Fragestellung ist hier allerdings eine andere, da die Facebook-Pages über den Seitenbetreiber Facebook selbst zur Verfügung gestellt werden und nicht über externe Seitenbetreiber.
Die rechtliche Bewertung ist nach wie vor unklar, daher empfehle ich für die aktuelle Nutzung und bis zur endgültigen Klärung der Problematik folgendes:
- Externe Webseitenbetreiber sollten Social-Plugins vorerst von ihren Webseiten entfernen. Ich selbst habe dies bei meiner Webpräsenz bereits getan.
- Nach dem Besuch von Facebook-Fanpages rate ich zum regelmäßigen Löschen der Cookies. Für den Webbrowser Firefox ist dies bspw. über das Menü „Einstellungen“ > „Datenschutz“ möglich. Beim Internet Explorer kann man dies über die Menüpunkte „Sicherheit“ > „Browserverlauf löschen“ durchführen.
Meiner Wahrnehmung nach gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen der einzelnen Datenschutzbeauftragten der Länder. Herr Dr. Weichert will den Druck von Außen auf Facebook erhöhen, ob dies der richtige Weg ist, bleibt abzuwarten.
Herzlichst,
Ihr/Euer
Farid Müller
Mehr Infos und Tipps:
Kritik von Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein
Elektronische Fußfessel in Hamburg
Vorsicht vor Scheinsicherheit!
Justizsenatorin Jana Schiedek hat heute überraschend bekannt gegeben, dass seit Wochen bereits eine elektronische Fußfessel in Hamburg bei einem ehemaligen Strafgefangenen eingesetzt wird. Am 14. Juni 2011 hatte der Senat beschlossen, dass sich Hamburg an der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beteiligen wird.
Der Senat sollte die Wirkung einer solchen Maßnahme nicht leichtfertig überschätzen. Dieses System der Fußfessel garantiert keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sondern zeichnet lediglich das Bewegungsprofil des Trägers auf. Dies kann bei Verdacht auf eine erneute Straftat mit in die Beweisführung einfließen. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung bleibt ungewiss.
Eine Maßnahme aber, die nicht präventiv wirkt, gibt Scheinsicherheit vor. Ehemaligen Sexualstraftätern, die keine erfolgreiche Therapie absolviert haben, mit einer schnelleren Strafverfolgung bei Rückfall zu drohen, geht an der Sache vorbei. Die Auslöser einer solchen Tat sind allein durch Strafandrohung nicht zu beherrschen. Ich habe meine Zweifel, ob dieser Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen in Abwägung mit dem Sicherheitsgewinn aller gerechtfertigt ist.
Senatspressemitteilung zur Fußfessel
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Jugendmedienschutzstaatsvertrag gescheitert
Glücklicherweise hat der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ein Ende gefunden.
Waren wir in Hamburg mit unserem Widerstand noch an der CDU gescheitert, hat jetzt ausgerechnet die CDU im Nordrhein-Westfälischen Landtag umgeschwenkt. Das hätte man auch früher haben können.
Wozu die Union hier in Hamburg auf Teufel komm raus für das Ding war und jetzt in NRW dagegen, kann ihr Geheimnis bleiben. Alleine konnten wir Grüne das Ding nicht stoppen. deswegen freut es mich, dass der Landtag in NRW zum finalen Schlag ausgeholt hat.
Wir Grüne haben in der schwarz-grünen Koalition alles versucht, um unsinnige Regelungen für das Internet zu vermeiden. Die Hamburger CDU hat hier permanent geblockt, trotzdem haben wir noch Verbesserungen und Protokollerklärungen hineinverhandeln koennen.
Die Novelle des JMStV hätte für viel Rechtsunsicherheit bei den Anbietern im Netz gesorgt. Der JMStV wäre den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der vielen unterschiedlichen Anbieter im Netz nicht gerecht geworden. Die wenigsten hätten sich zugetraut, zu entscheiden, was Entwicklungsbeeinträchtigung ist und ihre Angebote entsprechend selbständig mit Altersangaben versehen können.
Besonders schwierig wäre es für web2.0-Angebote geworden, die entweder eine (für viele teure) Selbstkontrollen-Mitgliedschaft hätten bezahlen oder fremde Inhalte hätten vorfiltern müssen. Ob Jugendschutzprogramme tatsächlich flächendeckend zum Einsatz gekommen wären und wirklich den Jugendmedienschutz vorangebracht hätten, bezweifeln wir Grüne.
Wir haben unsere Ablehnung gegenüber dem Staatsvertrag frühzeitig zum Ausdruck gebracht. Die jetzige Entscheidung eröffnet die Chance, sich umfassend mit der Frage auseinander zu setzen, wie wir einen zukunftsfähigen Jugendschutz im Netz gewährleisten können. Jetzt ist es wichtig, bei der Erarbeitung von Konzepten auch die Parlamente und die Zivilgesellschaft zu beteiligen und das Verfahren transparent zu gestalten.
Google Street View: So können Sie Widerspruch erheben
Bereits seit zwei Jahren lässt Google in Deutschland Gebäude fotografieren und speichern.
Jetzt kündigt der Konzern an, in 20 Städten, darunter Hamburg, sein Projekt Street View zu starten.Viele der 87 Millionen betroffenen Bundesbürger sind skeptisch, ob sie möchten, dass Google ihre Häuser speichert. Das deutet auf eine erfreulich sensiblen Umgang mit Datenschutz hin.
Tatsächlich ist die Speicherung nicht ohne – und nicht mit einem herkömmlichen Foto eines privaten Gebäudes zu vergleichen.
Denn die Erfassung der Gesamtheit einer Stadt, ihre dauerhafte Verfügbarkeit an jedem Ort und zu jeder Zeit und die Möglichkeit der Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten sind nicht ohne.
Außerdem kann über Street View jederzeit auf individuelle Personen – also Sie – zugegriffen werden. Wie leben Sie? Ist das Haus, in dem Sie leben, ordentlich? Wie ist die Nachbarschaft? Das können etwa für Arbeitgeber sehr interessante Fragen sein. das würde die eben geführte Debatte über anonyme Bewerbungen ad absurdum führen.
Gegen das Fotografieren Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung können Sie sich nicht wehren – wohl aber dagegen, dass diese Bilder veröffentlicht werden.
Nun hat Googel angekündigt, dass dieser Widerspruch für die 20 ersten Städte nur vier Wochen lang möglich sein soll – und das auch nur über das Internet.
Das finde ich ausgeprochen ärgerlich. Die Hälfte des Landes ist noch im Urlaub – und viele verfügen eben noch nicht über einen Internetanschluss. Googel verhält sich hier unsensibel und brachial.
Wenn Sie Widerspruch erheben wollen, machen Sie dies am besten per E-Mail (streetview-deutschland at google com), schriftlich (Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) oder auf der Internetseite von Google. Um Widerspruch erheben zu können, müssen Sie kein Eigentümer sein, es reicht aus, Mieter zu sein. Einen Musterbrief für den Widerspruch hat die Verbraucherzentrale NRW entwickelt.
Umfassende Informationen bietet Ihnen auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.
Videoüberwachung: Strengere Handhabung kommt
Heute gab es im Rechts- und Gleichstellungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Beratung und Abstimmung für eine strengere Handhabung der Videoüberwachung in Hamburgs öffentlichen Gebäuden.
Das Ergebnis: In Hamburg wird es zukünftig eine gesetzliche Regelung der Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden der Stadt geben.
Im letzten Jahr monierte der Datenschutzbeauftragte, dass sämtliche Videokameras der Stadt in den Behörden ohne gesetzliche Grundlage installiert seien.
Wir Grüne haben uns daraufhin für eine strenge gesetzliche Ausgestaltung stark gemacht. Im Ergebnis haben heute auch SPD und Linke diesem Gesetzentwurf zugestimmt, das Plenum der Bürgerschaft wird nach der Sommerpause endgültig über diesen Gesetzentwurf entscheiden.
Dies sind die wesentlichen Regelungen:
- Alle Videoüberwachungenskameras in den Behörden stehen nach den vorliegenden Kriterien auf dem Prüfstand.
- Alle zwei Jahre muss der weitere Sinn der Videoüberwachung dargelegt werden.
- Die aufgenommenen Daten sollen maximal eine Woche aufbewahrt werden, solange kein ausreichender Hinweis für eine längere Speicherung vorliegt.
- Es muss begründet werden, warum es einer Videoaufzeichnung bedarf
- Eine Videoüberwachung muss mit Hinweisschildern angekündigt werden (bei privaten bereits Standard).
- Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken bei Funkübetragungen eingesetzt werden, damit die Verraulichkeit gewährt wird.
Entwurf eines zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes
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Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg
Internet killt Geräte-Rundfunkgebühr
2013 zahlt jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe
Das neue Finanzierungsmodell könnte die GEZ schrumpfen und weniger Sponsoring für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringen. Gestern haben sich die Rundfunkkommission der Länder und die Ministerpräsidenten auf eine Rundfunkabgabe geeinigt, aber der Teufel steckt im Detail der Umsetzung.
Wir Grüne befürworten seit Längerem die Abkehr von einer Rundfunkgebühr, die an die Empfangsgeräte gekoppelt ist. Die neue Abgabe soll pro Haushalt erhoben werden und bedeutet, dass dann die Gebühr nur einmal pauschal – unabhängig von der Art und Zahl der Geräte im Haushalt – bezahlt werden müsste. Gleichzeitig soll sie auch auf Betriebe ausgeweitet werden, abhängig von der Betriebsgröße. Wie immer bei solch komplexen Fragen, steckt der Teufel im Detail. Folgende Punkte machen mir als Medienpolitiker noch Sorgen und müssen im Einzelnen diskutiert werden.
Die Abgabe pro Haushalt stellt datenschutzrechtlich ein Albtraum für uns Grüne da. Die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger müssten der GEZ zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht hinnehmbar und es muss eine Lösung mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten gefunden werden.
Gleichzeitig stellt sich die Frage wie der Begriff des Haushalts gehandhabt werden soll. Wie soll entschieden werden, wer zahlen muss, wenn mehrere Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeldet sind? Die Gebühr würde für alle gebührenpflichtigen Haushalte bei 17,98 Euro liegen, auch wenn bisher beispielweise nur 5,76 Euro für ein Radio oder neuartiges Rundfunkgerät gezahlt wurden – selbst, wenn gar kein Radio, TV oder Computer im Haushalt vorhanden ist. In Zukunft wird für die Bereitstellung des Programms von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gezahlt und nicht mehr für die tatsächliche Nutzung. Da könnte es Proteste geben. Ist es gerechtfertigt, dass jeder Haushalt zahlen muss und niemand mehr individuell auf ARD und ZDF bewusst verzichten kann?
Noch ein kritischer Punkt: Den Sozialausgleich für die bisher befreiten Bevölkerungsgruppen soll zukünftig der Staat leisten – und so den Anstalten die Einnahmen sichern. Kirchhof schlägt in seinem Gutachten vor, zukünftig das Wohngeld als Kriterium für die Gebührenbefreiung zu nutzen. Dies garantiert noch Streit zwischen Bund und Ländern. Dieser darf jedoch nicht zu Lasten der bisher befreiten Bevölkerungsgruppen ausgehen.
Übrigens leider nicht Gegenstand der aktuellen Entscheidung ist die Debatte um die zukünftige Strategie der öffentlichen Sendeanstalten im Internet. Bisher dürfen sie nur sendungsbezogene Inhalte ins Netz stellen – um Verlagen keine Konkurrenz zu machen. Ich frage mich, ob das noch eine zeitgemäße Entscheidung ist. Ein breites öffentlich- rechtliches Internetangebot könnte die Akzeptanz für die neue Abgabe stärken
Leider sind die Ministerpräsidenten dem Kirchhof-Vorschlag nicht gefolgt, dann wäre das Abendprogramm von ARD und ZDF künftig frei von Werbung gewesen. Eine positive Folge, wie ich finde. Das könnte das Profil gegenüber den Privaten schärfen und die Qualität weiter steigern. Allerdings müssten die Datenschutzprobleme hier noch gelöst werden, damit die GEZ in Zukunft nicht länger als Schnüffel-Behörde wahrgenommen wird. Sie müsste eine reine Abrechnungsanstalt werden.
Wichtig ist, dass es bei der Umstellung nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Menschen kommt und die Operation insgesamt kostenneutral über die Bühne geht. Das heißt aber auch, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht weniger Einnahmen als jetzt zur Verfügung haben sollen.
Es ist offensichtlich, dass das aktuelle Modell der Gerätebezogenheit sich vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der neuen Medien endgültig überholt hat. Eine Reform ist bitter nötig – auch wenn sie komplex und kompliziert werden sollte. Die Neuregelung der Abgabe soll ab 2013 wirksam werden.
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Quo Vadis Rundfunkgebühr?
Es locken das Ende der GEZ und die Werbefreiheit
Gestern Abend berieten die Landesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Hamburger Grünen im Rathaus das Gutachten von Prof. Kirchhoff zum neuen haushaltsbezogenen Rundfunkgebührenmodell. Die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden darüber am 9. Juni 2010.
Als Gast hatten wir den Kultur- und Medienstaatsrat des Hamburger Senats Dr. Hill, eingeladen. Für uns Grüne ging es natürlich um die Umsetzung einer von uns lange geforderten Abkehr von der Gerätenbezogenheit der Rundfunkgebühr. Und wie es immer bei solchen komplexen Fragen ist, liegt der Teufel im Detail. Folgende Punkte machen uns noch Sorgen und bedürfen einer Lösung:
- die Haushaltsbezogenheit erfordert die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger für die GEZ. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Alptraum, Lösung nur mit den Datenschutzbeauftragten.
- wer entscheidet, wer zahlen muss, wenn mehrer Erwachsende im Haushalt leben und gemeldet sind?
- da es keine Gerätebzogenheit mehr geben soll, würde die Gebühr bei allen Gebührenpflichtigen bei 17,98 € liegen, auch wenn bisher z.B. nur für ein Radio gezahlt wird. Selbst, wenn gar kein Radio, TV oder Computergerät vorhanden ist. Gezahlt soll in Zukunft nur noch für die Bereitstellung des Programms von ARD und ZDF und nicht mehr deren reale Nutzung.
- der Sozialausgleich für die bisher befreiten Bevölkerungsgruppen soll der Staat leisten, und so den Anstalten die Einnahmen sichern helfen. Der Gutachter schlägt das Wohngeld als Quelle vor. Hier wird noch Streit entstehen zwischen Ländern und Bund entstehen.
Positive Folgen sind, dass Kirchhoff vorschlägt, ARD und ZDF gleichzeitig werbefrei zu machen. Das schärft das Profil gegenüber den Privaten. Gut finde ich auch, dass die GEZ nicht mehr nach Geräten schnüffelt und nur noch Abrechnungsanstalt ist. Allerdings müssen die Datenprobleme noch gelöst werden. Auf alle Fälle soll es bei der Umstellung nicht zu einer Gebührenerhöhung kommen und die Öffentlich-Rechtlichen sollen auch nicht weniger Einnahmen haben als jetzt.
Mit anderen Worten komplizierte und komplexe Rahmenbedingungen für einen Modellwechsel. Doch das aktuelle Modell der Gerätebezogenheit hat sich aufgrund der technischen Entwicklung auch überholt. Was meinen Sie dazu? Ihre Meinung interessiert mich:
Datenschutz: Hamburger Behörden rüsten auf
Heute hat der Grün-Schwarze Senat beschlossen, dass in allen Hamburger Behörden (Ministerien), Bezirksämter (kommunale Rathäuser) Datenschutzbeauftragte benannt werden müssen. Dies geht aus dem Koalitionsvertrag zwischen GAL und CDU hervor und wird jetzt umgesetzt.
Die Datenschutzbeauftragten beraten und stützen bei allen Fragen rund um den Datenschutz. Sie stellen sicher, dass die datenschutzrechtlichen Belange seitens der Behörde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen eingehalten werden.
Das jetzt beschlossene Konzept für diese Maßnahme wird leider nicht die Bürgerschaft erreichen und ist somit auch nicht öffentlich zugänglich. Als Abgeordneter werde ich den Senat in der nächsten Sitzung des Datenschutz-Ausschusses am 23. Juni 2010, 17 Uhr bitten, sein Konzept vorzustellen. Dann ist auch öffentlich.
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg
Senat legt Gesetzentwurf vor.
Im vergangenen Jahr hatte der vom grünen Justizsenator berufene Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar festgestellt, dass die Videoüberwachung in den Hamburger Behörden keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Der Senat hat deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde gestern vom Senat beschlossen und wird jetzt der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.
Als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Datenschutz begrüße ich, dass der Senat die Videoüberwachung in den Behörden nun auf eine strenge gesetzliche Grundlage stellt.
Die kurze Zeit der Bildarchivierung von einer Woche sowie die strengen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung halte ich ausdrücklich für richtig. Sobald der Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegt, werden wir Abgeordnete ihn ausführlich beraten. Natürlich wird der Gesetzentwurf auch hier veröffentlicht.
Senatspressemitteilung zur Videoüberwachung
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