7. Juli 2010 
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Videoüberwachung: Strengere Handhabung kommt

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Heute gab es im Rechts- und Gleichstellungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft eine Beratung und Abstimmung für eine strengere Handhabung der Videoüberwachung in Hamburgs öffentlichen Gebäuden.

Das Ergebnis: In Hamburg wird es zukünftig eine gesetzliche Regelung der Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden der Stadt geben.

Im letzten Jahr monierte der Datenschutzbeauftragte, dass sämtliche Videokameras der Stadt in den Behörden ohne gesetzliche Grundlage installiert seien.

Wir Grüne haben uns daraufhin für eine strenge gesetzliche Ausgestaltung stark gemacht. Im Ergebnis haben heute auch SPD und Linke diesem Gesetzentwurf zugestimmt, das Plenum der Bürgerschaft wird nach der Sommerpause endgültig über diesen Gesetzentwurf entscheiden.

Dies sind die wesentlichen Regelungen:

  • Alle Videoüberwachungenskameras in den Behörden stehen nach den vorliegenden Kriterien auf dem Prüfstand.
  • Alle zwei Jahre muss der weitere Sinn der Videoüberwachung dargelegt werden.
  • Die aufgenommenen Daten sollen maximal eine Woche aufbewahrt werden, solange kein ausreichender Hinweis für eine längere Speicherung vorliegt.
  • Es muss begründet werden, warum es einer Videoaufzeichnung bedarf
  • Eine Videoüberwachung muss mit Hinweisschildern angekündigt werden (bei privaten bereits Standard).
  • Es müssen geeignete Verschlüsselungstechniken bei Funkübetragungen eingesetzt werden, damit die Verraulichkeit gewährt wird.

Entwurf eines zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes

Ältere Posts:

Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg

Zukunft Hansaplatz: Cafe ermöglichen!

Videoüberwachung 2010????

Hansaplatz unter Beobachtung

Videoüberwachung in den Behörden abschalten

6. Juni 2010 
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Der Bessere Präsident: Gauck!

Der Bessere Präsident

“Freiheit” statt Parteisoldatentum!

Wer hätte das gedacht? Obwohl CDU/FDP zahlenmäßig die Mehrheit in der Bundesversammlung haben, die den Nachfolger von Köhler wählt, schafft der Kandidat Gauck die Deutschen zu beflügeln. Ich finde, dieses Land braucht jetzt einen, der für Freiheit, für Mut und Engagement steht und nicht für parteipolitische Ränke.

Das war ein guter Griff meiner Parteiführung in Berlin. Auch die SPD mußte einsehen, dass ein “verdienter” Sozi (im Gespräch war Ministerpräsident Platzeck) jetzt nicht die Alternative zu Herrn Wulf aus Hannover ist. Herr Gauck steht für ein Stück deutscher Geschichte. Und er steht nicht für Parteipolitik, sondern für eine Politik von unten. Er hatte als Pastor den Mut, gegen das SED-Regime zu kämpfen. Und er hat seinen Anteil an der friedlichen Revolution von 1989.

Sicher, auch Köhler war ein Seiteneinsteiger und scheiterte am Politikbetrieb in Berlin. Aber Gauck, ist ein politischer Mensch, der immerhin eine Partei (die SED) zu Fall gebracht hat. Und er hat eben Politik von unten organisiert. Genau so einen brauchen wir jetzt im Schloß Bellevue. Was wir nicht brauchen, ist jemand, der so glatt ist, dass niemand so genau weiß, wofür er eigentlich steht. Davon haben wir leider schon genug in der Parteipolitik und das ist aus meiner Sicht eines der aktuellen Probleme der deutschen Demokratie.

Ich hoffe, dass die Linke ihre Abneigung gegen Gauck noch einmal überdenkt,ohne ihn, wäre immerhin auch eine Parteigründung wie “Die Linke” nicht möglich gewesen…..

Stimmen Sie auf meiner Homepage darüber ab, wie die Hamburger Delegierten in der Bundesversammlung am 30.Juni Ihre Stimmen abgeben soll.

Die Hamburger Bürgerschaft hat bereits ihre geplante Sitzung am 30. Juni auf den 1. Juli verschoben.

18. Mai 2010 
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1ster Rainbowflashmob erfolgreich

Rainbowflash auf dem Rathausmarkt

Aus Anlass des internationalen Gedenktags gegen Homophobie am 17.5. (§175) trafen gestern in einem Rainbowflashmob mehrer Hundert Hamburgerinnen und Hamburger auf dem Rathausmarkt zusammen. Justiz- und Gleichstellungssenator Dr. Till Steffen sprach Worte für den Senat.

Justiz- und Gleichstellungssenator Dr. Till Steffen

Justiz- und Gleichstellungssenator Dr. Till Steffen

An dieser Stelle herzlichen Dank von meiner Seite an den Hamburger Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes, sie haben diesen Rainbowflash organisiert. Im Vorfeld waren viele Fragen “wie dürfen wir vor dem Rathaus innerhalb der Bannmeile flashmobben?” (das kommt darauf an…), zu klären.”Muss die Flugsicherung eine Genehmigung erteilen?” (sie muss!). “Darf ein Wagen mit dem Gas für die Luftballons einfach auf dem Rathausmarkt parken?” (ja, aber,,,,).

Rainbowflashmob mit Luftballons gegen Homophobie

Rainbowflashmob mit Luftballons gegen Homophobie

Wie auch immer, es waren viele Hundert Hamburgerinnen und Hamburger gekommen, die Aktion fand gleichzeitig in anderen europäischen Ländern statt, auch dort, wo Lesben und Schwule noch nicht offen demonstrieren können, wie z.B. in unserer Partnerstadt St.Petersburg.

Jede/r konnte an seinem Luftballon eine Botschaft gegen Homophobie in die Welt hinaus senden, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. Alles in allem eine gelungene Aktion, Glückwunsch LSVD!

Ältere Posts zum Thema:

Mitmachen: Rainbowflash am 17. Mai

Mehr zum Thema:

www.rainbowflash.info

11. Mai 2010 
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Mitmachen: Rainbowflash am 17. Mai

Rainbowflash

Am 17. Mai ist der Internationale Tag gegen Homophobie.

In Hamburg findet deswegen um 19.00 Uhr ein Rainbowflash statt. Machen Sie mit!

Homophobie, also die Ablehnung und Anfeindung von Schwulen und Lesben, ist neben Rassismus ein Anschlag auf die Menschenwürde.

Jedes Jahr findet am 17.5. (symbolisch für den § 175) der Internationale Tag gegen Homophobie statt. Das Abgeordnetenbüro hatte aus diesem Anlass in der letzten Woche zu einer Gedenkveranstaltung für den im Dritten Reich wegen seiner Homosexualität verfolgten Tenors Hans Grahl eingeladen.

Nun ruft der Lesben- und Schwulenverband Deutschland LSVD, unterstützt durch viele weitere Organisationen, zu einem Rainbowflash auf.

Dabei sollen in einer 20-minütigen Aktion hundert Luftballons über dem Rathausmarkt aufsteigen. Verbreitet werden soll die Aktion über das Internet. So einfach und so schön war es noch nie, ein Zeichen gegen Menschenfeindlichkeit zu setzen. Deswegen meine Bitte: Am Montag, den 17. Mai um 19.00 Uhr auf den Rathausmarkt kommen. Danke!

Weitere Informationen:

http://www.rainbowflash.info

16. April 2010 
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Grün-schwarze Bundesratsinitiative gegen ACTA-Abkommen

 
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

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Internet-Piratenabkommen mit der EU verletzt Grundrechte

Der grün-schwarze Hamburger Senat startet eine kritische Bundesratsinitiative gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement- ACTA). Dieses Abkommen soll ein internationaler Vertrag zwischen EU, USA, Kanada, Japan u.a. werden .Schon das EU-Parlament hat sich hier kritisch positioniert, auch weil es nicht eingebunden ist. Die Mitgliedsstaaten wurden ebenfalls nicht gefragt. Dabei geht es im Abkommen um das Vorgehen gegen Urheberrechte und Produktpiraterie im Internet. Hier werden zentrale Grundrechte, wie Meinungsfreiheit,  informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre gegeneinander gestellt.

Jetzt fordert Hamburg auch eine Mitsprache des Bundesrates und macht damit auch deutlich, dass die Internet- und Contenthauptstadt sich in solchen Debatten mit einmischt. Gut gemacht Senator Steffen!

ACTA Abkommen Bundesratsinitiative

26. März 2010 
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Das Schlimmste verhütet

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Es hätte schlimmer kommen können.

Die Minsterpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erneuert. Dabei gab es zunächst die Idee, auch Access-Provider zu Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogrammen zu verpflichten. Das konnte verhindert werden.

Doch auch so zeigt sich, dass der Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden muss. Regelungen, die im Rundfunk funktionieren, lassen sich nicht 1:1 auf das Internet übertragen.

Ich bin sehr skeptisch, ob die Kennzeichnung von Altersstufen funktioniert. Das Web besteht eben nicht aus Inhalten, die eine Redaktion aufbereitet und ein Chefredakteur verantwortet. Auch die Idee, das Konzept von Sendezeiten auf das Internet übertragen zu wollen, ist wenig sinnvoll.

Es ist Zeit, dass die Länder in Gänze begreifen, dass Ihnen mit dem Internet eine völlig neue Kompetenz zugewachsen ist. Bisher wird das Netz noch immer als Nebenprodukt der Rundfunkkompetenz begriffen. Aber das ist ein Missverständnis.

Es freut mich, dass die drei Bundesländer mit Grüner Regierungsbeteiligung das Schlimmste verhüten konnten. Unklarheiten, die zu Lasten der Freiheit des Netzes hätten gehen können, konnten wir ebenfalls ausräumen.

Ganz sicher ist aber, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

23. März 2010 
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Suizid von David M. wird Thema im Rechtsausschuss

untersuchungshaftanstalt 2

Die Obleute des Rechts- und Innenausschusses haben sich darauf geeinigt, dass der Suizid des Abschiebehäftlings David M. im Untersuchungshaft-Zentralkrankenhaus auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss kommt.

Zu der Ausschusssitzung am Donnerstag, 25. März 2010, werden auch die Mitglieder des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses eingeladen.

Farid Müller, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte dazu: “Ich finde es wichtig, dass der Suizid des Abschiebehäftlings David M. Thema im nächsten Rechtsausschuss auf die Tagesordnung kommt und werde dies für die GAL-Fraktion beantragen.

Es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit und das Parlament über die Hintergründe dieses tragischen Falls aufgeklärt werden. Der Rechtsausschuss ist dazu der richtige Ort.”

Senatspresse Suizid im Zentralkrankenhaus

Einladung Rechts- und Gleichstellungsausschuss

17. Dezember 2009 
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Durchbruch bei der Lebenspartnerschaft

Foto: Christoph Schmidt

Foto: Christoph Schmidt

Farid Müller (Grüne) und Roland Heinzte(CDU): „Erfolg bei der Gleichstellung”.

Hamburg stellt als erstes Bundesland Lebenspartnerschaft und Ehe rückwirkend zum 1. August 2001 gleich. Im Hamburger Landesrecht bestanden bislang noch Ungleichbehandlungen im Beamtenrecht.

Über die bisherigen Pläne der völligen Gleichstellung zwischen verpartnerten und verheirateten Beamten rückwirkend ab 2003 hat der Innenausschuss der Bürgerschaft gestern auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und die Regelung noch weiter zu fassen. Die Gleichstellung wird nun rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 eingeführt.

Beamtinnen und Beamte, die sich seit diesem Zeitpunkt verpartnert haben, erhalten damit rückwirkend ab Eintragung der Partnerschaft die gleichen Bezüge wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.

Dazu erklären Farid Müller Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion und Roland Heintze Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der CDU-Bürgerschaftsfraktion: “Hamburg setzt ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Berlin ist tolerant, Hamburg toleranter. Hier lässt es sich gut leben. Es wäre schön, wenn andere Bundesländer unserem Vorbild folgen würden.”

Hintergrund

CDU und GAL hatten sich verpflichtet, im Bereich des Hamburger Landesrechts alle Ungleichbehandlungen zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe zu beseitigen. Das betraf vor allem das Besoldungsrecht von Beamtinnen und Beamten. Hier wurden Ehepaaren Zuschläge und eine Hinterbliebenenversorgung gewährt, die Menschen in Lebenspartnerschaften verwehrt waren. Die Schwarz-Grüne Koalition war sich einig, dass die Gleichstellung rückwirkend gewährt werden sollte.

Ursprünglich war dafür der 3.12.2003 vorgesehen die EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Gleichstellung vorsieht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von diesem Herbst legte nun nahe, die rückwirkende Gleichstellung zum 1.8.2001 zu vollziehen.

14. Dezember 2009 
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Kahrs ganz klar für und gegen Internetsperren

Stoppseite Internetpornografie BKA Sperre Zugangserschwerungsgesetz

Johannes Kahrs hat wieder einmal Position bezogen: Er ist ganz klar für und gegen Internetsperren.

Donnerstag, 18. Juni, Bundestag: Die Große Koalition setzt das Gesetz für Internetsperren durch. Unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung wird ein Überwachungsgebilde konstruiert, das schon damals viele für verfassungswidrig halten – jedenfalls aber für unwirksam und schädlich.

Im November verweigert denn auch Bundespräsident Köhler seine Unterschrift unter dem Gesetz.

Die Hand dafür gehoben hat aber an jenem Donnerstag der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs. Er stimmt dafür.

Am 13. Dezember, selbst Schwarz-Gelb hat sich mittlerweile darauf verständigt, das Gesetz nicht anzuwenden, die Kehrtwende. Unter der Überschrift “SPD nun gegen Internetsperren” versucht Kahrs nun, sich als heimlichen Oppositionellen gegen die Internetsperren zu inszenieren.

Sehr heimlich. Noch im Juli gab Kahrs zu, dass er das Gesetz nicht für eine Gewissensentscheidung gehalten habe und machte sich über die Sorge vor neuer Internetzensur damit lustig, dass er ausführte: “Mit der gleichen Logik könnte man auch die Tatsache, daß der Staat Gefängnisse baut und unterhält, als Vorbereitung für die massenhafte Festnahme politischer Gegner ansehen. Das geht schlicht und ergreifend an der Realität vorbei.”

Am 13. Dezember, als frischgebackener Oppositionsabgeordneter findet Kahrs dann “Es darf keine Zensur im Internet stattfinden” und freut sich, dass das Gesetz, dem er selbst nicht zugestimmt hat, “momentan nicht eingesetzt wird”.

Nichts gegen Kehrtwenden in der Politik. Aber irgendwie sollte doch noch erkennbar sein, wofür ein Abgeordneter steht – und nicht bloß, ob er gerade in der Opposition oder im Opportunismus ist.

27. November 2009 
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Schwarz-Gelb bremst Gleichstellung aus

Bundesrat Berlin Regierungsviertel Unsere Bundesratsinitiative zur Aufnahme von Schwulen und Lesben in das Grundgesetz ist gescheitert.

Bei der heute stattfindenden Sitzung des Bundesrats haben die von FDP und CDU regierten Länder eine Überweisung an den Bundestag verhindert.

Die Länder Hamburg, Bremen und Berlin haben gemeinsam beantragt, den Artikel 3 des Grundgesetzes zu erweitern. Damit sollte die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ausdrücklich verboten werden.

Bemerkenswert ist, dass CDU und FDP in den Ländern, in denen sie mit den Grünen regieren, den Antrag nicht abgelehnt haben. Abgelehnt wurde er von Ländern, die von CDU und FDP allein regiert werden. Die Haltung der CDU überrascht wenig. Das Verhalten der FDP belegt aber, dass ihnen die Bürgerrechte vollkommen schnuppe sind.

Im Vertrag von Lissabon werden Schwule und Lesben bereits vor Diskriminierung ausdrücklich geschützt. Es ist nicht gut, dass Deutschland hinter diesen Standard zurückfällt.