Unterkunft für Ex-Sicherungsverwahrte
Wir Grüne wollen Obdachlosigkeit verhindern helfen
Nachdem Scheitern der SPD-Senatspläne für eine Unterkunft ehemals Sicherungsverwahrter in Hamburg Jenfeld, schlagen meine Fraktion und ich die Häuser an der Gefängnismauer der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis vor. Das sture Festhalten des SPD-Senats an Jenfeld und der lapidare Verweis auf den Wohnungsmarkt führt in seiner Konsequenz in die Obdachlosigkeit.
Der SPD-Senat hat sich mit seinem sturen Festhalten an Jenfeld völlig verrannt. Er übersieht dabei, dass seine eigenen Kommunikationsfehler mit dazu beigetragen haben, dass weder die ehemals Sicherungsverwahrten nach Jenfeld wollen, noch die Anwohnerinnen und Anwohner deren Existenz in der Nachbarschaft aus Angst akzeptieren wollen.
Beide ehemaligen Sicherungsverwahrten haben schwere Straftaten begangen, dafür ihre Haftstrafe abgesessen und nachträglich eine Sicherungsverwahrung erhalten.Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde vom EU-Gerichtshof für nicht vereinbar mit den Menschenrechten erklärt. Auch die Karlsruher Verfassungsrichter haben dies bestätigt, jedoch für immer noch gefährliche ehemalige Straftäter eine Ausnahmemöglichkeit für eine Verwahrung eröffnet.
Beiden ehemals Sicherungsverwahrten hier in Hamburg ist allerdings in mehreren Gutachten “Ungefährlichkeit” attestiert worden, so dass eine weitere Verwahrung, weder in der Psychatrie noch in der Sicherungsverwahrung rechtsstaatlich möglich war und ist.
Deswegen war und ist es auch ein kommunikativer Gau, einerseits diese Menschen auf Basis der genannten Gutachten freizulassen und auf der anderen Seite, diese beiden ehemals Sicherungsverwahrten mit 40 (!) Polizisten rund-um-die-Uhr bewachen zu wollen. Und dann auch noch den Anwohnerinnen und Anwohnern zu versichern, man wolle “auf Nummer sicher gehen”. Fataler kann man doch nicht mit den Ängsten der Menschen umgehen. Fazit ist nun, die Betroffenen wollen aus Angst vor den Anwohnern nicht nach Jenfeld, die Anwohnerinnen und Anwohner wollen aus Angst diese ehemaligen Straftäter nicht in ihrer Nachbarschaft haben, und der SPD-Senat will aus Angst vor möglichen Rückfällen der ehemals Sicherungsverwahrten, diese wie im Hochsicherheitstrakt in Stammheim bewachen lassen. Am Ende diesen Jahres geht nichts mehr.
Deswegen haben meine Fraktion und ich noch mal einen Vorschlag unterbreitet, um die festgefahrene Situation aufzulösen. Die Häuser an der Gefängnismauer am Untersuchungshaftgefängnis am Holstenglacis stehen der Justizbehörde unmittelbar zur Verfügung und sie stehen nicht unmittelbar in einem Wohngebiet. Auch die Überwachungssituation vor Ort wäre gut zu lösen. Beide ehemals Sicherungsverwahrte haben mir persönlich mitgeteilt, dass sie sich diesen Ort grundsätzlich vorstellen könnten, eben weil er eine Chance bietet ein einigermaßen ruhiges Leben zu führen.
Wenn nichts geschieht, landen beide ehemals Sicherungsverwahrte in der Obdachlosigkeit, was wir Grüne als Worst Case unbedingt verhindern wollen. Diese absurde Situation mit permanenter Überwachung der Betroffenen auf der Straße lebend muss verhindert werden, von einer gelungenen Resozialisierung mal ganz abgesehen. Hinzu kommt, dass im Laufe des Jahres 2012 noch weitere ehemals Sicherungsverwahrte auf freien Fuss kommen, für die ebenfalls eine Unterkunft gefunden werden muss.
Liste der vergebens abgefragten Unterkünfte der ehemals Sicherungsverwahrten
Bürgerschaftsdebatte Sicherheit versus Freiheit
Urteil zur Sicherungsverwahrung
Elektr. Fussfessel erzeugt nur Scheinsicherheit
Nach Hamburg, nun auch Schleswig-Holstein: Die elektronische Fussfessel kommt
Alle glauben an die Technik und an mehr Sicherheit…doch, das Instrument der elektronischen Fussfessel kann keine Wunder vollbringen. Deren Wirkung basiert auf der Hoffnung einer präventiven Einschüchterung von mutmasslich noch gefährlichen ehemaligen Straftätern oder Sicherungsverwahrten…
Auch Hamburg will an diese Scheinsicherheit glauben, deswegen hat der neue SPD-Senat seit einigen Monaten einen Probelauf mit einem entlassenen Strafgefangenen mit dem Hintergrund einer Sexualstraftat.
Der Hamburger Proband wurde mit Bedacht ausgewählt, seine Rückfälligkeitsgefahr wird eher als gering eingestuft, um das Instrument nicht gleich beim ersten Versuch zu diskreditieren. Wir Hamburger Grünen stehen diesem Instrument aber sehr kritsch gegenüber, weil der Bevölkerung damit Scheinsicherheit suggerriert wird. Auf der anderen Seite fallen erheblichen Kosten für die Überwachung und Wartung dieser ganzen Maschinerie an.
Und noch eine Info, es werden nur die Bewegungslinie der Fussfessel aufgezeichnet, eine Rund-um-die-Uhr Bewachung gibt es so nicht. D.h. die Tat passiert, und kann vielleicht anhand einer späteren Nachvollziehbarkeit, ob der Fussfesselträger in der Nähe der Tat war, etwas besser aufgeklärt werden. Als alleiniges Beweismittel taugt das aber nicht vor Gericht.
Und, was noch viel wichtiger ist, präventive Abschreckungswirkung basiert auf der Hoffnung, dass bestimmte Taten rational geplant werden. Das ist aber bei den meisten Sexualstraftaten und schweren Gewalttaten gar nicht der Fall…
Ältere Posts zum Thema:
Rathaus Kaffeetreffs
Verwaltungsgericht hebt das Plakatierverbot auf
Gestern am 4.Oktober entschied das Verwaltungsgericht in einer 1 1/2 stündlichen Erörterung mit Senat, GAL Hamburg Mitte und mir, dass das Plakatierverbot für die Rathaus Kaffeetreffs aufgehoben wird. Ab dem Rathaus Kaffeetreff Hamm am 22. Oktober muss dann lediglich der Zusatz “Treffen Sie Ihren Abgeordneten” mit auf’s Plakat….Zum Erörterungstermin geladen waren Vertreter des Senas (aus der Finanzbehörde und dem Amt für Bezirke), des Bezirksamts Mitte und die Kläger, der Kreisverband GAL Mitte, vertreten durch Claudius Lieven und mich als “Plakatobjekt” der Auseinandersetzung.
Die Richter machten gleich am Anfang deutlich, dass sie die Rechtsverordnung zwar als Grundlage der Erörterung akzeptierten, aber ihre Entscheidung an der Verwaltungspraxis aller Bezirke orientieren wollten. Die GAL Mitte hatte deswegen auch Plakatierbeispiele aus anderen Bezirken vorgelegt, aus denen hervorging, dass die Genehmigungspraxis überall verschieden ist und der Bezirk Mitte da offenbar von abweicht.
Der Senat machte deutlich, dass sie die genaue Genehmigungspraxis gar nicht kennen würden, aber mit ihrer Verordnung auf alle Fälle das Ziel erreicht werden solle, die Stadt und die Bürger vor zu vielen Plakaten zu schützen….
Wie das nun wieder in Einklang mit dem Demokratieprinzip und einer gewünschten besseren Kommunikation zwischen Parteien, Gewählten und Wählenden in Einklang zu bringen ist, konnten sie auch nicht so recht beantworten.
Die Richter sahen jedenfalls, dass in den Bezirken Nord ein SPD-Sommerfest, in Wandsbek eine CDU-Bürgersprechstunde und in Eimsbüttel ein CDU-Talk-im Turm genehmigt wurden und nicht so recht ersichtlich sei, warum denn nun nicht auch ein Rathaus Kaffeetreff als Variante einer Bürgersprechstunde Genehmigungsfähig sei.
Nach längerem Hin und Her monierte man am Ende, dass aus dem Rathaus Kaffeetreff Plakat nicht eindeutig hervorging, dass ich Abgeordneter sei und deswegen der Rathaus Kaffeetreff formal einer Bürgersprechstunde gleichzusetzen sei….auch der Einwand, dass mit dem Zusatz “Rathaus” wohl wohl auf Abgeordnete hingewiesen würde, war denn einer Gesichtswahrung des Senats und der Bezirksverwaltung geschuldet….
Am Ende ist nun der nächsten Rathaus Kaffeetreff in der Neustadt am 15. Oktober noch nach altem Muster als Plakat erlaubt und ab 22.10.2011 dann die neuen ergänzten Plakate bis zum Ende des Jahres erlaubt worden und der Verwaltung im Gerichtsbeschluss als Genehmigungsfähig aufgegeben worden.
Der Senat kündigt nun an, er wolle die alte Rechtsverordnung aus dem Jahr 1977 jetzt mal überarbeiten, wir warten gespannt auf die Vorschläge der alleinregierenden SPD….
Bericht im Hamburger Abendblatt
Und hier die nächsten Rathaus Kaffeetreffs für 2011:
Rathaus Kaffeetreff Neustadt: 15. Oltober 2011, 16 Uhr im Cafe/Kneipe Thämers, Großneumarkt 10
Rathaus Kaffeetreff Hamm: 22.Oktober 2011, 16 Uhr im Cafe May, Caspar-Vogt-Straße 7
Rathaus Kaffeetreff Borgfelde: 05. November 2011, 16 Uhr im Cafe Smögen, Klaus-Groth-Straße 28
Rathaus Kaffeetreff Münzviertel: 12. November 2011, 16 Uhr, Cafe Cabo Lounge, Münzstraße 11
Rathaus Kaffeetreff Hafencity: 19. November 2011, 16 Uhr, K.u.K. Kaffeehaus, Am Kaiserkai 26
Plakatverbot für Rathaus Kaffeetreffs
Bezirksamt Mitte verweigert Plakatiergenehmigung
Man mag es kaum glauben, aber es gibt in Hamburg neben einem Wegegesetz, einer Rechtsverordnung auch noch eine Verfahrensanweisung, wie und unter welchen genauen Umständen Parteien plakatieren dürfen. Seit Jahren informiere ich die Wählerinnen und Wähler auf Plakaten, wann und wo die Rathaus Kaffeetreffs stattfinden. Nun hat die Bezirksverwaltung Hamburg Mitte meinem Kreisverband die Genehmigung versagt. Die GAL Hamburg Mitte hat deswegen das Verwaltungsgericht angerufen.Heute am 4. Oktober 2011, 14 Uhr im Verwaltungsgericht St.Georg wird es bereits einen Erörterungstermin vor Gericht geben, hier wollen die Richter sich mit den Verfahrensbeteiligten über die Vorgang informieren lassen.
Die Bezirksverwaltung stützt sich in ihrer Ablehnung auf eine Verfahrensvorschrift, die wiederkehrende Veranstaltungen, wie die Rathaus Kaffeetreffs, untersagt. Zudem fordert diese Verfahrensvorschrift, dass ein konkretes politisches Thema auf dem Plakat stehen muss.
Andere Bezirke wenden diese Verfahrensvorschrift jedoch offenbar anders an, wie das Beispiel des Bundestagsabgeordneten Klimke aus Wandsbek zeigt. In Mitte lädt der Kollege Schmidt zu einer Bürgersprechstunde mit einem sehr allgemeinen Subtitel. Und genau dies ist doch die Grenze, wo Verwaltung aufhören sollte, den gewählten Abgeordneten und Parteien vorschreiben zu wollen, wie sie Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern halten.
Die Rathaus Kaffeetreffs sind aber seit der Einführung der Wahlkreise in 2008 von mir dazu angelegt, die Bürgerinnen und Bürger allgemein zu einem Gespräch bei einer Tasse Kaffee zur Rathauspolitik einzuladen. Und weil der Wahlkreis Hamburg Mitte recht groß ist und viele Stadtteile und Quartiere umfasst, finden die Rathaus Kaffeetreffs in jedem dieser Stadtteile statt, deswegen gibt es eben auch eine gewisse Regelmäßigkeit in den Stadtteilen.
Inzwischen habe viele Menschen dieses Angebot genutzt, sei es, um ihre persönliche Probleme mit Ämtern oder der Politik anzusprechen, oder sei es, bestimmte politische Vorhaben wie zum Beispiel die Einführung der Primarschule oder der Bau der Stadtbahn oder die Fahrradpolitik der Stadt kritisch zu hinterfragen.
Ich hoffe, dass mein Kreisverband und ich diese Bürgerbindung in dieser Art und Weise weiter fortsetzen können und bin gespannt, wie es jetzt vor Gericht weitergeht.
Weitere Infos:
Klageantrag des Kreisverbandes GAL Hamburg Mitte
Ablehnung Plakatierung durch das Bezirksamt Mitte
Hamburger Abendblatt: Bezirk verbietet ‘Plakat-Einladung’ (zum Zeitpunkt der Verlinkung war der Artikel online über google noch lesbar)
Twitter, Facebook und dann zur Demo
Arabische Community diskutierte Entwicklung im Nahen Osten
Mit über 80 Gästen, einer Live Schaltung zu Abel Samad , ägyptischer Blogger und Journalist, vielen Oppositionellen aus den Syrien, Libyen, Jemen und Iran, war die Veranstaltung der GAL-Bürgerschaftsfraktion im Hamburger Rathaus am 3. September ein Zeichen der Solidarität mit dem demokratischen Aufbruch im Nahen Osten.
Prof. Dr. Steinbach, ehemaliger Direktor des Orientinstitutes (jetzt GIGA-Institut) hielt ein engagiertes Plädoyer für ein Aufwachen der deutschen und europäischen Politik gegenüber den historischen Umbrüchen in Ägypten und den anderen Ländern.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass die neuen sozialen Netzwerke, Twitter, Facebook und You Tube entscheidene Impulse für die arabische Revolution gegeben haben und weiter geben werden.Trotz Geheimdienstüberwachung lassen sich die Menschen aber nicht von deren Nutzung abbringen, sondern setzen sie in Massen für Mobilisierung und Austausch ein.
Dazu Katharina Fegebank und ich meinen Hamburgs Arabische Community und die Menschen vor Ort erwarten mehr Solidarität mit der jungen Revolutionsbewegung, Hamburg und Deutschland dürfen nicht am Rande dieses historischen Umbruchs stehen. Deswegen sollte der Senat mit den oppositionellen Kräften und Konsularkorps alle Möglichkeiten der Unterstützung ausloten.
Facebook, Twitter und dann zur Demo
Arabische Revolutionen Thema im Hamburger Rathaus
Auch in Hamburg leben viele Menschen, die im arabischen Raum ihre Wurzeln haben. Sie verfolgen die Umwälzungen seit dem Sturz der Diktatoren in Tunesien, Ägypten und jüngst auch in Libyen mit Spannung und Sorge. Gemeinsam mit Experten, Bloggern und Bürgerrechtlern aus Kairo diskutieren meine Kollegin Katharina Fegebank und ich, wie es weitergeht.
Seit dem politisch heißen Arabischen Frühling 2011 stehen derzeit Libyen und Syrien im Fokus der arabischen Revolutionen. Wir erleben eine politische Zeitenwende, die eine ganze Region in Europas direkter Nachbarschaft radikal verändert. Auch wenn der Ausgang noch ungewiss ist, so ist doch stets die Rolle der neuen Medien betont worden.
Für die Entwicklung im Nahen Osten ist vor allem die ägyptische Demokratiebewegung von großer Bedeutung. Grund genug für uns Grüne, in Kooperation mit der Ägyptisch-Deutschen Gesellschaft und VertreterInnen der Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft über die Auswirkungen des Arabischen Frühlings und die Rolle der neuen politischen Kommunikations- und Organisationsformen ins Gespräch zu kommen.
Samstag, 3. September, ab 11 Uhr
Facebook, Twitter und dann zur Demo – Wie erfolgreich sind die arabischen Revolutionen?
Kaisersaal im Hamburger Rathaus
Podiumsdiskussion mit Live-Blog-Schaltung nach Ägypten mit
Prof. Udo Steinbach (emeritus)
Abu Ahmed Yakobi (SCHURA HH)
Dr.-Ing. Hani El Nokraschy (Ägyptisch-Deutsche Gesellschaft Nord e.V.)
Weitere Ländervertreter im Publikum
Katharina Fegebank (GAL, Europapolitische Sprecherin)
Farid Müller (GAL, Sprecher für Medien- und Netzpolitik)
Ramy Raoof (Ägyptischer Blogger & Bürgerrechtler)
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist selbstverständlich kostenfrei. Um eine Anmeldung wird gebeten unter: info@gal-fraktion.de
Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig?
Hamburger Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an
In einer heute bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgericht ist der Paragraf 2 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig. Dieser Paragraf regelt, dass in Schankwirtschaften (Kneipen) ein Raucherraum eingerichtet werden darf, in einer Speisewirtschaft allerdings nicht. Diese Regelung war bisher der allseits akzeptierte Kompromiss, dass da wo gegessen wird, nicht geraucht werden soll. Diese Regelung kann nun kippen…
In einem Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 10. August 2011 (4 K 3551/10) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Regelung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG), die es Inhabern von Schankwirtschaften (Kneipen) ausnahmsweise erlaubt, abgeschlossene Raucherräume einzurichten, nicht aber Gaststättenbetreibern, gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Damit soll das Bundesverfassungsgericht zunächst über die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift entscheiden, bevor der Rechtsstreit fortgesetzt werden kann.
Die Klägerin betreibt eine sogenannte Speisewirtschaft, in der sie warme und kalte Gerichte sowie Getränke anbietet. Die Gaststätte ist Bestandteil des sog. Autohofes Altenwerder bei der Ausfahrt Hamburg-Waltershof der Bundesautobahn 7, der in erster Linie Lkw-Fahrern als Ruhepunkt dient. Im Juni 2010 beantragte sie bei der Beklagten, der Freien und Hansestadt Hamburg, für einen kleinen Gastraum eine Ausnahmegenehmigung vom Rauchverbot des § 2 Abs. 1 HmbPSchG, um ihn als Raucherraum nutzen zu können. LKW-Fahrer als Gäste machten 80 % ihres Umsatzes aus. Von den Fahrern rauchten mindestens 95 %. Das komplette Rauchverbot in Gaststätten bedrohe die Klägerin in ihrer wirtschaftlichen Existenz, weil Umsatzeinbußen von etwa 60 % zu erwarten seien. Die Kundschaft der Lkw-Fahrer würde komplett wegbrechen. Diese wichen nach Niedersachsen oder Schleswig-Holstein aus, wo Raucherräume erlaubt seien. Die Beklagte lehnte den Antrag ab.
Mit der Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass sie in dem abgeschlossenen Gastraum der Gaststätte „Trucker-Treff“ einen Raucherraum betreiben darf.
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seines Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, seiner Ansicht nach verstoße § 2 Abs. 4 HmbPSchG gegen das Grundrecht der Klägerin auf Berufsausübungsfreiheit in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Denn in Speisewirtschaften dürften keine abgeschlossenen Raucherräume eingerichtet werden, wohl aber in Schankwirtschaften (Kneipen).
Die gesetzliche Möglichkeit, in Schankwirtschaften einen abgeschlossenen Raucherraum einzurichten, verletze den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Wenn der Gesetzgeber selbst Ausnahmen vom Rauchverbot zulasse, müsse er Art. 3 Abs. 1 GG beachten. Dieser verpflichte den Gesetzgeber, wesentlich gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Die Differenzierung zwischen Schank- und Speisewirtschaften führe aber dazu, dass deren Betreiber unterschiedlich behandelt würden. Betreiber von Speisewirtschaften dürften ihren Gästen anders als die Wirte von Schankwirtschaften keine Raucherräume anbieten. Dafür gebe es keine sachlichen Gründe. In beiden Fällen belaste das Rauchen die Angestellten der Wirte. Angestellte in Speisewirtschaften seien aber nicht schutzwürdiger als Angestellte in Schankwirtschaften Für den Gesetzgeber seien ohnehin weitere gesundheitspolitische Gründe für die Differenzierung nicht relevant gewesen. Auch das Argument, dass sich vor allem Familien in Restaurants aufhielten und deshalb gegen die Gefahren des Rauchens besonders geschützt werden müssten, sei statistisch nicht belegt. Außerdem dürften sich Jugendliche unter 18 Jahren ohnehin nicht in Raucherräumen von Gaststätten aufhalten.
Ältere Posts dazu:
Hamburg verbessert Schutz vor Passivrauchen
Gesetzesänderung aus 2009:
Vorfahrt für Freizeit
Um die Alster ohne Autos!
Wir Grüne schlagen vr, durch Fahrbahnsperrungen am Wochenende einen attraktiven Rundweg für Radfahrer, Jogger und Skater um die Außenalster zu schaffen. Fraktionschef Jens Kerstan, Verkehrsexperte Till Steffen haben heute mit mir vor Ort unter dem Motto „Vorfahrt für Freizeit“ für dieses Vorhaben geworben.
Die Außenalster, Hamburgs Naturjuwel in der Innenstadt, soll einen noch höheren Freizeitwert bekommen. Bisher kommen sich dort Fußgänger, Jogger und Radler insbesondere an den Wochenenden häufig ins Gehege – weil die Wege an vielen Stellen zu eng sind. Durch Abmarkierungen auf den Fahrbahnen könnte ein kompletter Rundweg um die Außenalster geschaffen werden, der die Situation entspannt.
Die Alster ist das zentrale Stück Natur in der City. Die Bedürfnisse von Sportlern und Spaziergängern sollten hier im Vordergrund stehen, nicht die freie Fahrt für Autos. An den Wochenenden herrscht auf dem Fuß- und Radweg dichtes Gedränge, auf der Straße dagegen oft gähnende Leere. Hier müssen wir den Platz gerechter verteilen.
In einer Bürgerschaftsinitiative fordern wir Grüne, dass der Senat mit den Bezirken ein Konzept erarbeitet, welches aufzeigt, wie an den Sommerwochenenden komplette Rundwege um die Außenalster führen können. Dort sollen – sicher voneinander getrennt – temporeiche Sportarten ebenso möglich sein wie gemütliches Flanieren.
Ein Anfang kann an der Straße An der Alster gemacht werden. Hier sind die Autofahrer Spurverlegungen mit Hütchen in der Rushhour bereits gewohnt. Es wäre ohne viel Aufwand und hohe Kosten möglich, an den Wochenenden eine Spur für Autos zu sperren und diese für Radfahrer oder Skater zu öffnen.
In die Idee von uns Grünen passt auch die Debatte um die Öffnung der Straße Alsterufer am US-Konsulat gut hinein. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Autoverkehr auf diese Straße verzichten kann. Für die Radfahrerinnen und Radfahrer dagegen wäre die Öffnung ein großer Gewinn – insbesondere, wenn wir einen Parcours um die Alster schaffen.
Gay St.Petersburg in Hamburg
Schwul-lesbische Bürgerrechtler im Rathaus
Zum Christopher-Street-Day (CSD) besuchen schwul-lesbische Bürgerrechtler aus der Partnerstadt St.Petersburg die Hansestadt. Die Vertreter der Fraktionen von Linke, FDP, SPD und Grünen trafen sich zum Meinungsaustausch mit den Aktivisten im Rathaus.Das war ein Besuch, den es zur zeit umgekehrt im Rathaus St.Petersburg nicht geben dürfte, schwule und lesbische Aktivisten in der Duma von St.Petersburg? Undenkbar! Auf Einladung der Stadt (noch unter Schwarz-Grün in die Wege geleitet) war es aber umgekehrt sehr wohl möglich!
Auf Anregung des Lesben- und Schwulenverbandes bat ich die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen zum Meinungsaustausch mit den Gästen aus St.Petersburg ins Rathaus. Mit dabei waren auch noch Mitarbeiter des Deutsch-Russischen Jugendaustausches und Mitarbeiter der Senatskanzlei im Bereich Städtepartnerschaft und Hamburg Pride e.V. als Veranstalter des Hamburger CSD.
Die Bürgerrechtler aus St.Petersburg haben uns Parlamentarier gebeten, bei der Formulierung eines neuen Memorandums der Stadtepartnerschaft Hamburg-St.Petersburg auch dafür zu sorgen, dass schwul-lesbische Belange dort explizit aufgenommen werden. Alle anwesenden Fraktionsvertreter haben hier Unterstützung signalisiert.
Die ist auch bitter nötig, denn der Schwulenhass (Homophobie) in St.Petersburg ist enorm und die Politik verhindert gerne mal Demos und Sichtbarkeit von Schwulen, Lesben und Transgender. Doch nur diese Sichtbarkeit wird auch zur Akzeptanz benötigt. Auch hier bedarf es deutliche Worte aus Hamburg, das Verbot von CSDs oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen der schwul-lesbischen Community ist nicht akzeptabel.
Wir Parlamentarier überlegen jetzt, mit einem übergreifenden Antrag in der Bürgerschaft den SPD-Senat bei den Verhandlungen eines neuen Memorandums inkl. Schwule & Lesben “zu unterstützen”.
Elektronische Fußfessel in Hamburg
Vorsicht vor Scheinsicherheit!
Justizsenatorin Jana Schiedek hat heute überraschend bekannt gegeben, dass seit Wochen bereits eine elektronische Fußfessel in Hamburg bei einem ehemaligen Strafgefangenen eingesetzt wird. Am 14. Juni 2011 hatte der Senat beschlossen, dass sich Hamburg an der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beteiligen wird.
Der Senat sollte die Wirkung einer solchen Maßnahme nicht leichtfertig überschätzen. Dieses System der Fußfessel garantiert keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sondern zeichnet lediglich das Bewegungsprofil des Trägers auf. Dies kann bei Verdacht auf eine erneute Straftat mit in die Beweisführung einfließen. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung bleibt ungewiss.
Eine Maßnahme aber, die nicht präventiv wirkt, gibt Scheinsicherheit vor. Ehemaligen Sexualstraftätern, die keine erfolgreiche Therapie absolviert haben, mit einer schnelleren Strafverfolgung bei Rückfall zu drohen, geht an der Sache vorbei. Die Auslöser einer solchen Tat sind allein durch Strafandrohung nicht zu beherrschen. Ich habe meine Zweifel, ob dieser Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen in Abwägung mit dem Sicherheitsgewinn aller gerechtfertigt ist.
Senatspressemitteilung zur Fußfessel
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