9. März 2010 
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Zukunft Hansaplatz: Cafè ermöglichen!

Bild: Kosemund + Putz  Architekten

Bild: Kosemund + Putz Architekten

Zur heute in der BILD Hamburg angestossenen Diskussion über die Zukunft des Hansaplatzes nach dem Umbau, unterstütze ich klar die Anwohnerinitiative Kultur statt Kameras mit ihrer Forderung nach einem gastronomischen Angebot.

Nach dem meine Fraktion und ich mit der CDU zusammen im letzten Jahr mit einem Finanzantrag in der Bürgerschaft die notwendigen finanziellen Mittel für den Umbau bereitgestellten hatten, sind auch Pläne für Gastronomie im Stadtteilbeirat präsentiert worden.

Die vom Bezirksamt Mitte beauftragten Architekten Kosemund + Putz haben diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen (siehe Bild unten). Die Belebung des Platz mit Anwohnerinnen und Bürgern aus St.Georg ist stadtentwicklungspolitisches Ziel dieser Umbaumaßnahme. Die Wiederbelebungspläne haben auch zu einem Abbau der Videoüberwachung geführt, die diesen Platz auch stigmatisiert hat.

Bild: Kosemund + Putz  Architekten

Bild: Kosemund + Putz Architekten

Da die gastronomischen Anlieger des Platzes sich bisher für eine Außengastronomie nur bedingt eignen, machen Pläne Sinn, die für eine Übergangszeit ein Cafe auf dem Platz ermöglichen. Denn die Investition der Stadt für den Umbau und die Verschönerung des Platzes mit 2,4 Millionen Euro darf nicht Gefahr laufen, ins Leere zu gehen.

Artikel in BILD Hamburg

19 2356 GAL Antrag Umgestaltung Hansaplatz

Ältere Posts zum Hansaplatz:

Hansaplatz unter Beobachtung

Videoüberwachung 2010???

2. März 2010 
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Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

stephan.luckow@flickr.com

 

stephan.luckow@flickr.com

Rote Karte für Überwachungsgier!

Im größten Massenklageverfahren der Bundesrepublik Deutschland mit über 35.000 Klagen haben die Karlruher Verfassungsrichter heute das CDU/SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassunswidrig erklärt. Auch grüne Bundestagsabgeordnete, wie Volker Beck, haben gegen dieses Gesetz in Karlsruhe geklagt.

Ich freue mich, dass die Richter hier – mal wieder – ein Gesetz der Großen Koalition gekippt haben. Alle auf Basis dieses Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden. Aber, das Gericht hat eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Basis dieses Gesetzes war eine EU-Richtlinie, die in den Mitgliedsländern unterschiedlich oder gar nicht (Schweden) umgesetzt wurde.

Was das nun für die deutsche Gesetzgebung bedeutet, bleibt der näheren Lektüre des Urteils vorbehalten. Politisch ist festzuhalten, dass beide Volksparteien mit den Bürgerrechten und dem Datenschutz auf Kriegsfuß stehen. Ihnen ist im Zweifel ein Übermaß an Scheinsicherheit lieber, als die Freiheit zu bewahren, die sie vorgeben, schützen zu wollen.

Justizsenator Steffen – Karlsruher Richter zeigen der Überwachungsgier die rote Karte

Stellungnahme bündnis-grüne Bundestagsfraktion

22. Februar 2010 
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Rathausgipfel zur Weiterentwicklung der Bürgerentscheide

FrankieRoberto@flickr.com
FrankieRoberto@flickr.com

Transparenz statt Frust

In den vergangenen Monaten haben Bürgerbegehren und Bürgerentscheide immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Den Bürgerentscheid zum Buchenhof war der Senat aus rechtlichen Gründen gezwungen aufheben.

Im Streit um Ikea in Altona konkurrierten zwei gegenläufige Bürgerbegehren. Meine Fraktion und ich machen jetzt einen Vorstoß, das mittlerweile gut elf Jahre alte Gesetz den aktuellen Anforderungen anzupassen.Ich schlage daher ein Verfahren vor, in dem alle Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Verein „Mehr Demokratie” im Rahmen eines Rathausgipfels über die Weiterentwicklung des entsprechenden Gesetzes verhandeln. Meine Kollegen in der CDU-Fraktion haben ihre Zustimmung bereits signalisiert, auf die Oppositionsfraktionen und „Mehr Demokratie” werden meine Fraktion und jetzt zu gehen.

Folgende Fragen könnte der Rathausgipfel aus unserer Sicht beantworten:

  1. Soll es künftig vor der Durchführung eines Bürgerentscheids eine Prüfung geben, ob der Gegenstand eines Bürgerbegehrens rechtlich zulässig ist?
  2. Sollen zwei Bürgerbegehren, die den gleichen Sachverhalt betreffen, durch Beschlussfassung der Bezirksversammlung zusammen durchgeführt werden können?
  3. Kann die Bezirksversammlung einen Bürgerentscheid auch dann durchführen lassen, wenn dafür noch nicht genügend Unterschriften gesammelt worden sind?
  4. Sollen, damit Bürgerbegehren nicht durch den Ablauf von Fristen ins Leere laufen, auch die Fristen für die Baugenehmigungen nach der Hamburger Bau Ordnung (HBauO) geprüft werden?
  5. Sollen die Informationshefte beim Bürgerentscheid künftig genauso gestaltet werden wie bei einem Volksentscheid auf Landesebene?
  6. Soll eine Bürgerpetition auf Bezirksebene (entsprechend den Volkspetitionen auf Landesebene) eingeführt werden, um Bürgerbegehren zu landesrechtlichen bzw. landespolitischen Themen abstimmbar zu machen?

Es zeigt sich immer mehr, dass das aktuelle Gesetz den aktuellen Anforderungen moderner Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern nicht vollständig gewachsen ist. Die Idee der Bürgerbeteiligung soll Transparenz und Teilhabe ermöglichen und keinen Frust erzeugen. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Bestimmungen weiterentwickelt werden. Ziel muss es sein, die direkte Demokratie zu stärken.

Presseberichte

GAL will Gesetz über Bürgerentscheide ändern (Abendblatt)

GAL will Änderungen (Mopo)

8. Februar 2010 
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Hamburger Eischaos: Anja Hajduk handelt

tobiasmandt@flickr.com

tobiasmandt@flickr.com

Zuständigkeitschaos bei eisglatten Straßen hin oder her, Hamburgs Umweltsenatorin greift durch.

Bei einem “Eisgipfel” heute in der Stadtentwicklungs- und Umweltbehörden wurden gemeinsam mit den Bezirken weitreichende Maßnahmen beschlossen.

Als Sofortmaßnahmen wurden vereinbart: 

  • Die Stadtreinigung wird sofort etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den zusätzlichen Winterdienst zur Verfügung stellen.
  • Die Stadtreinigung wird umgehend fünf regionale Koordinationsstellen einrichten, die in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der Hochbahn den Einsatz dieser Mitarbeiter der Stadtreinigung steuern.
  • Bei zusätzlichem Schneefall wird das Personal um weitere rund 200 Personen aufgestockt, um den Räumdienst auf den Straßen weiter zu gewährleisten. Hierzu werden u.a. Mitarbeiter von Hamburg Wasser hinzugezogen. 
  • Ab morgen früh (09.02., 07:00 Uhr) wird die Stadtreinigung Hamburg eine Hotline schalten. Unter Telefon: 040 25 76 13 13 können dann Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestreute öffentliche Flächen melden.

Aber auch die Anlieger sind aufgefordert, vor ihren Gebäuden der Streupflicht nachzukommen. Um dies zu erleichtern wird die Stadtreinigung weiter Streugut zur Verfügung stellen.

  • An fünf Recyclinghöfen wird bereits kostenlos Splitt und Sand zur Verfügung gestellt. Dies wird schnellst möglich auf zehn Recyclinghöfe erweitert.
  • In Absprache mit den Bezirksämtern wird umgehend an bis zu 50 weiteren öffentlichen Plätzen Streugut für die Anwohner kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Die Standorte werden in den Koordinationsstellen entschieden und von der Stadtreinigung bekannt gegeben.
  • Sollten Anlieger mit Zuständigkeit für größere Gehwegflächen, zum Beispiel Wohnungsunternehmen, ihren Pflichten zum Räumen nicht nachkommen, werden kostenpflichtige Ersatzvornahmen erwogen.

Presseerklärung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

8. Februar 2010 
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Hamburg bildet Imame und Religionslehrer aus

dynamosquito@flickr.com

dynamosquito@flickr.com

Bisher werden die Imame in Hamburgs Moscheen in Ankara, Damaskus oder Kairo ausgebildet.

Der Islam, der dort vermittelt wird, hat oft nicht viel mit den Lebensumständen der hier lebenden Menschen zu tun. Das soll sich jetzt für Hamburg ändern.

Wir Grüne haben deswegen im Koalitionsvertrag mit der CDU die Schaffung eines Lehrstuhls für die entsprechende Ausbildung durch die Gründung einer Akademie der Weltreligionen vereinbart. Nun hat die Uni Hamburg die Einrichtung für Juni 2010 bestätigt.

Neben der Imamausbildung wird eine zentrale Frage die Ausbildung von Religionslehrern für die Hamburger Schulen sein.

Wichtig ist jetzt, dass diese Ausbildung beginnen kann. Bisher ist mir  ein solcher Lehrstuhl nur von der Uni Münster bekannt. Ich freue mich, dass die Imamausbildung damit stärker in unsere Gesellschaft eingebunden wird.

Presseerklärung der Universität zum Lehrstuhl Islamische Theologie

25. Januar 2010 
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Keine Milde für Straftäter in Nadelstreifen

Haftanstalt Fuhlsbüttel JVA Knast

Die Wirtschaftsstrafabteilung der Staatswanwaltschaft wird verstärkt.

Auf Antrag der CDU- und der GAL-Bürgerschaftsfraktion werden dort zwei volle Stellen neu eingerichtet.

Die Wirtschaftsreferentinnen und -referenten der Staatsanwaltschaft leisten aufgrund ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie steuerlichen Fachkenntnisse unverzichtbare Vorarbeiten für die Aufklärung zahlreicher Wirtschaftsstraftaten.

Straftaten, die ohne die entsprechende Zuarbeit für die Staatsanwälte kaum, jedenfalls nicht in vertretbarem zeitlichen Rahmen, zu bearbeiten wären.

Gerade die umfangreichen und komplexen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise lassen sich nur mithilfe dieser Wirtschaftsreferenten strukturiert und zügig betreiben.

Für Straftäter im Nadelstreifen darf es keinen Strafrabatt geben, nur weil die Ermittlungsarbeit bei Wirtschaftsdelikten oft komplex und langwierig ist.

Wir wollen sicherstellen, dass das Recht für alle in gleichem Maße gilt. Gerade Wirtschaftsdelikte müssen konsequent verfolgt werden, da sie oft einen hohen Schaden verursachen.

Hier finden Sie den Wortlaut des CDU/GAL-Antrags.

18. Januar 2010 
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Schutzschild für St. Georg und St. Pauli

St. Georg - Lange Reihe - Quelle: Flickr

Grüne forcieren Soziale Erhaltensverordnung

Gute Nachrichten für die Bewohnerinnen und Bewohner, vor allem aber die Mieterinnen und Mieter in St. Georg und St. Pauli: Anja Hajduk, Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, hat in der Bürgerschaft bekannt gegeben, dass für die beiden Stadtteile das aufwendige Verfahren einer Sozialen Erhaltensverordnung eingeleitet wird.

Diese Verordnung ist ein Eingriff ins private Eigentum der Hausbesitzer und bedarf daher einiger gesetzlich geregelter Vorraussetzungen, damit alles verfassungskonform bleibt und nicht durch Klagen ausgehebelt werden kann.

Die Soziale Erhaltensverordnung schützt Mieter vor enormen Mieterhöhungen in Stadtteilen, die beliebt sind und in denen der Mietraum daher knapp ist. Auch schützt sie die Mieter vor der Umwandlung ihrer Wohnungen in luxussanierte Eigentumswohnungen. Sinn dieser Maßnahme ist, die bisherigen Bewohner, die an einer Sanierung des Stadtteils jahrelang mitarbeiten, nicht zu den ersten Opfern genau dieser einsetzenden Sanierungserfolge werden zu lassen. Aber auch der Charme von St.Pauli und St.Georg, der eben durch große Vielfalt der heutigen Bewohner geprägt ist, soll erhalten bleiben.

Bisher gibt es nur Soziale Erhaltensverordnungen in der Neustadt, die 2009 vom schwarz-grünen Senat verlängert wurde.

Der Weg zur Sozialen Erhaltensverordnung:

  • Der Bezirk Mitte muss eine Plausibilitätsprüfung in Auftrag geben und an die Landesbehörde für Umwelt und Stadtentwicklung (Ministerium) weiterleiten.
  • Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gibt ihrerseits ein wissenschaftliches Gutachten über Mietentwicklungen, Wohnungsmodernisierungen und Bewohnerwechsel in Auftrag.
  • Wenn alle Fakten für die Einführung einer Sozialen Erhaltensverordnung sprechen, wird diese vom  Senat   beschlossen.
  • Im Frühjahr wird eine Veränderungssperre in Kraft treten, damit die Hauseigentümer nicht noch rasch ihre Häuser „vergolden“ können.

Schutzschirm für die Mieter im Abendblatt

Antrag GAL CDU Quartiersstrukturen stärken

Ältere Posts zum Thema:

St.Georgs soziale Vielfalt erhalten

Wer gegen wen? Kultur-Kommerz-Stadtentwicklung

Gängeviertel: Schwarz-Grün hält Wort!

30. Dezember 2009 
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Kiel gibt nach – Hamburgs Radios können ins Umland senden

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

Die letzte Hürde ist überwunden.

Hamburgs Schwarze-Grüne Koalition und Schleswig-Holsteins Regierung haben sich auf eine Neuverteilung der Rundfunkfrequenzen in der Metropolregion Hamburg geeinigt. Oldie 95 und Radio Energy werden davon profitieren.

Vorausgegangen war dieser Einigung ein Bürgerschaftsantrag von GAL- und CDU-Bürgerschaftsfraktion. Darin wurde, wegen der  der stockenden Verhandlungen um eine bessere Abdeckung der Hamburger Radios im Umland, vorsorglich die Kündigung des Staatsvertrages zwischen Schleswig-Holsteinisch und Hamburg eingeleitet.

Dieses Signal  der Hamburger Bürgerschaft hat die Verhandlungsbereitschaft Kiels erheblich verbessert. Ergebnis des leider noch nicht veröffentlichten Gutachtens der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein ist, dass die beiden Hamburger Sender zusätzliche Frequenzen im Umland erhalten und so ihre Hörerinnen und Hörer auch dort besser erreichen können.

Die Kieler Sender Delta Radio und RSH behalten ihre Hamburger Frequenzen, so dass es hier offenbar zu einem besseren Interessensausgleich kommt, als bisher.

Senatspressemitteilung Radiolandschaft Norddeutschland

GAL CDU Antrag zur Neuverteilung der Radiofrequenzen

Ältere Posts:

Radiofrequenzen neu verteilen

18. Dezember 2009 
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Super: Zukunft der HipHop Academy gesichert

Hip Hop

Die Existenz der HipHop Academy in Billstedt ist langfristig gesichert.

Der schwarz-grüne Senat übernimmt mit jährlich 460.000 Euro die Grundfinanzierung. Darauf haben sich die vier beteiligten Fachbehörden geeinigt.Beteiligt waren die Behörde für Kultur, Sport und Medien, die Behörde für Stadtent-wicklung und Umwelt, die Behörde für Schule und Berufsbildung und die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Mit der finanziellen Absicherung soll nun das Angebot der HipHop Academy ausgebaut und das bestehende Kooperationsnetzwerk von zahlreichen Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen erweitert werden.

Erst im Sommer hatte ich als Abgeordneter diese Einrichtung mit dem Bundesvorsitzenden der Grünen Cem Özdemir besucht und mir von den Jugendlichen zeigen lassen, was sie können. Auch auf Kampnagel habe ich die Abschlussklassen mit ihren Werken sehen und erleben können.

Diese Finanzzusage ist ein auch besonderer Vertrauensbeweis für Dörte Inselmann, die mit Ihrem Team diese Hip Hop Academy aufgebaut und zum Erfolg geführt hat. Dafür auch noch einmal mein ganz persönlicher Dank!

Senatspresse zur Finanzierung Hip Hop Academy

Siehe auch: Artikel zum Besuch mit Cem Özdemir bei der Hip Hop Academy

17. Dezember 2009 
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Durchbruch bei der Lebenspartnerschaft

Foto: Christoph Schmidt

Foto: Christoph Schmidt

Farid Müller (Grüne) und Roland Heinzte(CDU): „Erfolg bei der Gleichstellung”.

Hamburg stellt als erstes Bundesland Lebenspartnerschaft und Ehe rückwirkend zum 1. August 2001 gleich. Im Hamburger Landesrecht bestanden bislang noch Ungleichbehandlungen im Beamtenrecht.

Über die bisherigen Pläne der völligen Gleichstellung zwischen verpartnerten und verheirateten Beamten rückwirkend ab 2003 hat der Innenausschuss der Bürgerschaft gestern auf Antrag von CDU und Grünen beschlossen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und die Regelung noch weiter zu fassen. Die Gleichstellung wird nun rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 eingeführt.

Beamtinnen und Beamte, die sich seit diesem Zeitpunkt verpartnert haben, erhalten damit rückwirkend ab Eintragung der Partnerschaft die gleichen Bezüge wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.

Dazu erklären Farid Müller Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der GAL-Bürgerschaftsfraktion und Roland Heintze Sprecher für Schwulen- und Lesbenpolitik der CDU-Bürgerschaftsfraktion: “Hamburg setzt ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Berlin ist tolerant, Hamburg toleranter. Hier lässt es sich gut leben. Es wäre schön, wenn andere Bundesländer unserem Vorbild folgen würden.”

Hintergrund

CDU und GAL hatten sich verpflichtet, im Bereich des Hamburger Landesrechts alle Ungleichbehandlungen zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe zu beseitigen. Das betraf vor allem das Besoldungsrecht von Beamtinnen und Beamten. Hier wurden Ehepaaren Zuschläge und eine Hinterbliebenenversorgung gewährt, die Menschen in Lebenspartnerschaften verwehrt waren. Die Schwarz-Grüne Koalition war sich einig, dass die Gleichstellung rückwirkend gewährt werden sollte.

Ursprünglich war dafür der 3.12.2003 vorgesehen die EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Gleichstellung vorsieht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von diesem Herbst legte nun nahe, die rückwirkende Gleichstellung zum 1.8.2001 zu vollziehen.