17. Januar 2012 
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Unterkunft für Ex-Sicherungsverwahrte

Senat trägt jetzt Verantwortung für Situation in Jenfeld

Auch der zweite ehemals Sicherungsverwahrte in die Übergangs-Unterkunft in Jenfeld eingezogen. Damit trägt der SPD-Senat jetzt auch eine große Verantwortung für das Gelingen seines Konzepts. Die GAL-Fraktion hofft, dass die beiden Betroffenen die Chance auf ein halbwegs normales Leben erhalten – auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern. Es wird schwer für den Senat, noch die Akzeptanz der Menschen im Quartier zu gewinnen. Deshalb muss die Suche nach einer Anschlusslösung mit Hochdruck vorangehen.Die kurzfristige und geheim gehaltene Verlegung der Betroffenen erweckt den Eindruck, dass die ehemals Sicherungsverwahrten nur unter erheblichen Druck der Behörden in die Unterkunft in Jenfeld erfolgen konnte – zumal sie diese Lösung zuvor abgelehnt hatten. Auch dieser Umstand erschwert das Gelingen des Zusammenlebens in Jenfeld.

Meine Fraktion und ich appellieren auch an die Anwohnerinnen und Anwohner, den Betroffenen die Chance auf ein halbwegs normales Leben in Jenfeld zu geben. Denn diese tragen an der völlig missglückten Informationspolitik des SPD-Senats keine Schuld. Weil die Unterkunft in Jenfeld nur bis Jahresende belegt werden kann, fordern wir den Senat auf, schnell für eine Anschlusslösung zu sorgen. Dafür bieten sich weiter die stadteigenen Häuser am Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis an. Jetzt ist der Zeitpunkt, diese für eine Belegung ab 2013 herzurichten und aktuell für ein etwaige Notlage in Jenfeld bereitzuhalten.

Bürgerbrief an die Anwohner in Jenfeld, Horn, Billstedt

Protestflyer Jenfeld

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Unterkunft für Ex-Sicherungsverwahrte

Elektronische Fußfessel erzeugt nur Scheinsicherheit

Sicherheit versus Freiheit

Meine Reden zum Thema Sicherungsverwahrung auf meinem YouTube-Kanal

5. Januar 2012 
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Krankenstand im Hamburger Strafvollzug

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Schiedek muss Handlungskonzept gegen Frust im Knast vorlegen

Die heute bekannt gewordenen Probleme im Hamburger Strafvollzug lösen auch bei mir Besorgnis aus. Die angegebenen Problemlagen – etwa mangelnde Aufstiegschancen, zu geringe Wertschätzung der Arbeit und ein schlechtes Betriebsklima – müssen jetzt dazu führen, dass Justizsenatorin Schiedek (SPD) ein Handlungskonzept gegen den Frust im Strafvollzug vorlegt.

Die von zwei Wissenschaftlern vorgelegten Ergebnisse einer Befragung von 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Hamburger Strafvollzug zeigt umfangreiche Probleme auf. Insbesondere der hohe Krankenstand als Frustreaktion auf die Situation in den Justizvollzugsanstalten ist ein Hinweis, dass es so nicht weiter gehen kann. Die komplette Untersuchung liegt der Bürgerschaft allerdings noch nicht vor, das muss dringend nachgeholt werden.

Gerade in der Justizvollzugsanstalt Billwerder scheinen die Probleme besonders groß zu sein. Sie sind zu einem großen Teil auf das Führungsverhalten der Anstaltsleitung zurückzuführen. Der Bericht des Strafvollzugsamts spricht hier Bände und muss schnell zu einer Lösung führen. Die im Bericht angegebenen Lösungsvorschläge wie die Nachschulung des Führungspersonals sind allerdings ungeeignet, das Problem wirklich zu lösen. Entweder eine Führungskraft hat Führungsqualitäten oder nicht. Ein nachträgliches „Training on the Job“ ist in der verfahrenen Situation in Billwerder kein gangbarer Weg. Hier muss die Senatorin handeln.

 Ich meine Senatorin Schiedek muss auf den Frust und den hohen Krankenstand mit einem Handlungskonzept reagieren. Die jetzt in der Befragung zu Tage getretenen Problemlagen lassen sich nicht aussitzen.

Farid Müller in der Presse dazu:

Welt online: Langeweile hinter Gittern

Die aktuelle Antimobbingrundschau dazu

RTLregional: Kranke Beamte

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Schiedeck-Konzept ist SPD-Murks

Schnelle Urteile bei Jugendstraftätern

29. Dezember 2011 
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Unterkunft für Ex-Sicherungsverwahrte

Häuser am Holstenglacis

Häuser am Holstenglacis

Wir Grüne wollen Obdachlosigkeit verhindern helfen

Nachdem Scheitern der SPD-Senatspläne für eine Unterkunft ehemals Sicherungsverwahrter in Hamburg Jenfeld, schlagen meine Fraktion und ich die Häuser an der Gefängnismauer der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis vor. Das sture Festhalten des SPD-Senats an Jenfeld und der lapidare Verweis auf den Wohnungsmarkt führt in seiner Konsequenz in die Obdachlosigkeit.

Der SPD-Senat hat sich mit seinem sturen Festhalten an Jenfeld völlig verrannt. Er übersieht dabei, dass seine eigenen Kommunikationsfehler mit dazu beigetragen haben, dass weder die ehemals Sicherungsverwahrten nach Jenfeld wollen, noch die Anwohnerinnen und Anwohner deren Existenz in der Nachbarschaft aus Angst akzeptieren wollen.

Beide ehemaligen Sicherungsverwahrten haben schwere Straftaten begangen, dafür ihre Haftstrafe abgesessen und nachträglich eine Sicherungsverwahrung erhalten.Diese nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde vom EU-Gerichtshof für nicht vereinbar mit den Menschenrechten erklärt. Auch die Karlsruher Verfassungsrichter haben dies bestätigt, jedoch für immer noch gefährliche ehemalige Straftäter eine Ausnahmemöglichkeit für eine Verwahrung eröffnet.

Häuser am Holstenglacis

Häuser am Holstenglacis

Beiden ehemals Sicherungsverwahrten hier in Hamburg ist allerdings in mehreren Gutachten “Ungefährlichkeit” attestiert worden, so dass eine weitere Verwahrung, weder in der Psychatrie noch in der Sicherungsverwahrung rechtsstaatlich möglich war und ist.

Deswegen war und ist es auch ein kommunikativer Gau, einerseits diese Menschen auf Basis der genannten Gutachten freizulassen und auf der anderen Seite, diese beiden ehemals Sicherungsverwahrten mit 40 (!) Polizisten rund-um-die-Uhr bewachen zu wollen. Und dann auch noch den Anwohnerinnen und Anwohnern zu versichern, man wolle “auf Nummer sicher gehen”. Fataler kann man doch nicht mit den Ängsten der Menschen umgehen. Fazit ist nun, die Betroffenen wollen aus Angst vor den Anwohnern nicht nach Jenfeld, die Anwohnerinnen und Anwohner wollen aus Angst diese ehemaligen Straftäter nicht in ihrer Nachbarschaft haben, und der SPD-Senat will aus Angst vor möglichen Rückfällen der ehemals Sicherungsverwahrten, diese wie im Hochsicherheitstrakt in Stammheim bewachen lassen. Am Ende diesen Jahres geht nichts mehr.

Deswegen haben meine Fraktion und ich noch mal einen Vorschlag unterbreitet, um die festgefahrene Situation aufzulösen. Die Häuser an der Gefängnismauer am Untersuchungshaftgefängnis am Holstenglacis stehen der Justizbehörde unmittelbar zur Verfügung und sie stehen nicht unmittelbar in einem Wohngebiet. Auch die Überwachungssituation vor Ort wäre gut zu lösen. Beide ehemals Sicherungsverwahrte haben mir persönlich mitgeteilt, dass sie sich diesen Ort grundsätzlich vorstellen könnten, eben weil er eine Chance bietet ein einigermaßen ruhiges Leben zu führen.

Wenn nichts geschieht, landen beide ehemals Sicherungsverwahrte in der Obdachlosigkeit, was wir Grüne als  Worst Case unbedingt verhindern wollen. Diese absurde Situation mit permanenter Überwachung der Betroffenen auf der Straße lebend muss verhindert werden, von einer gelungenen Resozialisierung mal ganz abgesehen. Hinzu kommt, dass im Laufe des Jahres 2012 noch weitere ehemals Sicherungsverwahrte auf freien Fuss kommen, für die ebenfalls eine Unterkunft gefunden werden muss.

Liste der vergebens abgefragten Unterkünfte der ehemals Sicherungsverwahrten

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Bürgerschaftsdebatte Sicherheit versus Freiheit

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Elektronische Fussfessel in Hamburg

Elekt. Fussfessel erzeugt nur Scheinsicherheit

1. Dezember 2011 
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Elektr. Fussfessel erzeugt nur Scheinsicherheit

Nach Hamburg, nun auch Schleswig-Holstein: Die elektronische Fussfessel kommt

Alle glauben an die Technik und an mehr Sicherheit…doch, das Instrument der elektronischen Fussfessel kann keine Wunder vollbringen. Deren Wirkung basiert auf der Hoffnung einer präventiven Einschüchterung von mutmasslich noch gefährlichen ehemaligen Straftätern oder Sicherungsverwahrten…

Auch Hamburg will an diese Scheinsicherheit glauben, deswegen hat der neue SPD-Senat seit einigen Monaten einen Probelauf mit einem entlassenen Strafgefangenen mit dem Hintergrund einer Sexualstraftat.

Der Hamburger Proband wurde mit Bedacht ausgewählt, seine Rückfälligkeitsgefahr wird eher als gering eingestuft, um das Instrument nicht gleich beim ersten Versuch zu diskreditieren. Wir Hamburger Grünen stehen diesem Instrument aber sehr kritsch gegenüber, weil der Bevölkerung damit Scheinsicherheit suggerriert wird. Auf der anderen Seite fallen erheblichen Kosten für die Überwachung und Wartung dieser ganzen Maschinerie an.

Und noch eine Info, es werden nur die Bewegungslinie der Fussfessel aufgezeichnet, eine Rund-um-die-Uhr Bewachung gibt es so nicht. D.h. die Tat passiert, und kann vielleicht anhand einer späteren Nachvollziehbarkeit, ob der Fussfesselträger in der Nähe der Tat war, etwas besser aufgeklärt werden. Als alleiniges Beweismittel taugt das aber nicht vor Gericht.

Und, was noch viel wichtiger ist, präventive Abschreckungswirkung basiert auf der Hoffnung, dass bestimmte Taten rational geplant werden. Das ist aber bei den meisten Sexualstraftaten und schweren Gewalttaten gar nicht der Fall…

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Elektronische Fussfessel in Hamburg

21. Juli 2011 
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Elektronische Fußfessel in Hamburg

Gefängnis

Vorsicht vor Scheinsicherheit!

Justizsenatorin Jana Schiedek hat heute überraschend bekannt gegeben, dass seit Wochen bereits eine elektronische Fußfessel in Hamburg bei einem ehemaligen Strafgefangenen eingesetzt wird. Am 14. Juni 2011 hatte der Senat beschlossen, dass sich Hamburg an der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beteiligen wird.

Der Senat sollte die Wirkung einer solchen Maßnahme nicht leichtfertig überschätzen. Dieses System der Fußfessel garantiert keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sondern zeichnet lediglich das Bewegungsprofil des Trägers auf. Dies kann bei Verdacht auf eine erneute Straftat mit in die Beweisführung einfließen. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung bleibt ungewiss.

Eine Maßnahme aber, die nicht präventiv wirkt, gibt Scheinsicherheit vor. Ehemaligen Sexualstraftätern, die keine erfolgreiche Therapie absolviert haben, mit einer schnelleren Strafverfolgung bei Rückfall zu drohen, geht an der Sache vorbei. Die Auslöser einer solchen Tat sind allein durch Strafandrohung nicht zu beherrschen. Ich habe meine Zweifel, ob dieser Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen in Abwägung mit dem Sicherheitsgewinn aller gerechtfertigt ist.

Senatspressemitteilung zur Fußfessel

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Sicherheit versus Freiheit

Urteil zur Sicherungsverwahrung

Fußfessel kein Allheilmittel

2. Juni 2011 
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Sicherheit versus Freiheit

target="_blank">Rede zur Sicherungsverwahrung in der Bürgerschaft

Farid Müller zur Sicherungsverwahrung nach dem Karlruher Urteil

Am 19.Mai 2011 debattierte die Hamburger Bürgerschaft wie in Zukunft die Sicherungsverwahrung von noch oder nicht mehr gefährlichen Straftätern aussehen muss. Wegsperren und zwar für immer, geht jetzt nicht mehr…

Bitte lesen Sie auch meinen letzten Post dazu:

Urteil zur Sicherungsverwahrung

10. Mai 2011 
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Bahnbrechendes EU-Urteil zur Homo-Gleichstellung

Foto: Christoph Schmidt

Foto: Christoph Schmidt

Europäischen Gerichtshof gibt schwulem HH-Paar Recht

Heute hat der Europäische Gerichtshof einer Klage gegen die Stadt Hamburg statt gegeben. Ein schwules Eingetragenes Paar hatte die Stadt Hamburg auf gleiche Versorgungsleistungen wie bei verheirateten Paaren verklagt. Ein Hamburger Arbeitsgericht folgte der Klage und hatte den Fall dem EU-Gerichtshof vorgelegt.Konkret geht es um Jürgen Römer, der schon lange vor dem Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit seinem Partner zusammenlebt und 2001 nach erfolgter Verpartnerung den Antrag an seinem Arbeitgeber, die Stadt Hamburg, stellte, ihn genau in seinen Ruhestandversorgungsbezügen zu behandeln, wie Verheiratete Heteros.

Die Stadt, damals noch unter Schwarz-Schill-FDP regiert, lehnte unter Verweis auf Art. 6 GG ab. Hier wurde auf die besondere Stellung von Ehe und Familie verwiesen. Jürgen Römer nahm die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2003 zum Anlass vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen diese Diskriminierung zu klagen. Das Arbeitsgericht sympathisierte mit diesem Anliegen und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vor.

Selbst nachdem wir Grüne dann im Jahr 2009/2010 mit der CDU die Hamburger Gesetzeslage für den Öffentlichen Dienst vollkommen und rückwirkend geändert haben und damit kein Unterschied mehr zwischen Eheleuten und Eingetragenen Lebenspartnern besteht, hat das Paar seine Klage aufrechterhalten. Denn sie wollten für alle Gerechtigkeit und nicht nur für sich hier in Hamburg.

Dieses Durchhaltevermögen hat sich gelohnt, ein großer Sieg für die Bürgerrechte von lesbischen und schwulen Paaren in Deutschland! Denn nun können sich alle Eingetragenen Lebenspartner, die als Beamte oder als Angestellte im Öffentlichen Dienst arbeiten oder in Pension sind, darauf berufen. Viele Bundesländer müssen jetzt rückwirkend bis zur EU-Gleichstellungsrichtlinie 2003 nachzahlen.

Auch verfassungsrechtlich ist dieses Urteil bahnbrechend, erstmals schlägt EU-Gesetzgebung das Grundgesetz, denn die Beklagte Stadt Hamburg hat in Ihrer Ablehnung den Artikel 6 Grundgesetz “besondere Schutz von Ehe und Familie” angeführt. Die EUGH-Richter haben nun klargestellt, dass dieser Artikel keine Diskriminierung nach EU-Recht mehr decken kann.

Eugh Urteil Altersversorgung Eingetragene Lebenspartner

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SPD: Weg mit Gleichstellung und Integration

SPD kassiert eigenen Antrag auf Öffnung der Ehe

Justizminister fordern Adoptionsrecht für Schwule und Lesben

8. Mai 2011 
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Urteil zur Sicherungsverwahrung

Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Hamburg muss mehr in Therapie und Unterbringung investieren

Mittwoch, den 4. Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Sicherungsverwahrung veröffentlicht. Dieses besagt, dass sämtliche Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind. Um das Urteil umzusetzen, muss Hamburg aus meiner Sicht mehr in Therapie und Unterbringungsmöglichkeiten investieren. Für mich als rechtspolitischen Sprecher folgt daraus: Der Hamburger Senat steht jetzt in der Pflicht, sich dem Urteil zu stellen. Nur wegsperren, ohne ausreichende Therapie- und Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen, geht nicht mehr.

Ich bedauere, dass der Scholz-Senat bisher nicht erkennen lässt, wie er bei seinen Projekten die erheblichen nötigen Mittel zur Umsetzung des Urteils eingeplant oder den Bedarf überhaupt im Blick hat.Die Notwendigkeit einer Reaktion Hamburgs sei schon bei der Anhörung des Bundesverfassungsgerichts absehbar gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil auch darauf hin, dass etwa erforderliche therapeutische Behandlungen schon lange vor der Sicherungsverwahrung begonnen werden müssen und möglichst vor Strafende abgeschlossen sein sollen. Auch haben wir Grüne die Sozialtherapie wieder verselbstständigt und ausgebaut, diese war vom CDU-Kusch-Senat zusammengestrichen worden. Auch die Unterbringung der Sicherungsverwahrten muss in Hamburg auf Prüfstand, ich habe strake Zweifel, ob die Räumlichkeiten in Santa Fu nach diesem Urteil noch verfassungsgemäß sind.Der grüne Justizsenator hatte bereits Resozialisierungsansätze aufgezeigt, zum Beispiel durch den Bericht der Resozialisierungskommission.Ich fordere daher den Scholz-Senat daher auf, diese Vorschläge umzusetzen und die dafür nötigen Mittel bereitzustellen.

Presseerklärung Bundesverfassungsgericht

Senatspressemiteilung Sicherungsverwahrung

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Fußfessel kein Allheilmittel

20. April 2011 
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Enttäuschend: SPD-Regierungsprogramm

http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

http://creativecommons.org/ licenses/by-nc/2.0/

Viel Allgemeinplätze – keine Finanzierung der Wahlversprechen

Das ist enttäuschend, nun hat die SPD die absolute Mehrheit errungen und weiß kaum mit ihr was anzufangen. Es werden brav die Wahlversprechen (Rücknahme Kitogebührenerhöhung, Abschaffung Studiengebühren) aufgeführt, aber es fehlen konkrete Vorhaben gerade auch in meinen Ressorts der Medien- Justiz- und Gleichstellungspolitik.
Die Medienpolitik soll mit der Verlagerung in die Senatskanzlei aufgewertet werden. Soweit so gut, doch als erste Meldung erreicht uns die Nachricht, dass die Funktion des Medienkoordinators abgeschafft werden soll. Auf meine Senatsanfrage hin antwortet der Senat ausweichend, er hätte sich mit dieser Frage noch nicht beschäftigt. Mit anderen Worten, Olaf Scholz ist noch ratlos, was er hier machen soll.
Foto: Gamescity Hamburg

Foto: Gamescity Hamburg

Auch die Programm zur Medienpolitik gibt wenig Aufschluss, was er nun mit dieser Verlagerung dieses für Hamburg sicher wichtigen Bereichs vorhat. Der geneigte Hamburger erfährt von nicht falschen Hinweise Hamburg zur Hauptstadt des E-Goverments auszubauen und den E-Commerce zu stärken, aha…? Natürlich fehlt auch kein Hinweis auf die allseits bekannte Medienkonvergenz (auf deutsch das Verschmelzen der klassischen Medien im Internet), auch schön, aber was dies nun konkert bedeutet, kein Wort darüber.
Auch in der Justizpolitik bleibt alles im Dunkeln. Man wolle weiter teuere Haftplätze abbauen, sagt aber nicht, ob die dafür von uns Grünen eingeleitete Schließung der JVA Glasmoor mit dem gleichzeitigen Neubau eines Offenen Haftvollzugs in Santa Fu weiterverfolgt wird. Und natürlich soll die Resozialisierung ein Schwerpunkt sein, und man will deswegen, die Empfehlungen der dafür von uns Grünen eingesetzten Expertenkommission umsetzen. Das freut mich, aber geht es auch konkreter?
Haftanstalt Fuhlsbüttel JVA Knast
In der Gleichstellungspolitik für Lesben und Schwule gibt es Hinweise auf bundespolitischen Vorhaben, die ohne wenn und aber positiv zu bewerten sind, aber wahrscheinlich keine politische Relevanz haben solange Schwarz-Gelb regiert. Dafür fehlen aber Hinweise, wie denn die neue Behördenleitung mit den Hamburger Beratungsprojekten umgehen will. Bleiben sie erhalten, werden sie finanziell – zum Beispiel im Jugendbereich und im Schulbereich – gestärkt? Was wird aus dem schwulen Jugendzentrum, wo es schon eine Beschlusslage des alten Senats im Hinblick auf die Finanzierung gibt? Zum Thema HIV/AIDS, bei dem immer noch 2/3 schwuler Männer betroffen sind, findet gar nichts statt.
Foto: Christoph Schmidt

Foto: Christoph Schmidt

Es gibt aber Hoffnung bei der Bürgerbeteiligung, hier bekennt sich die SPD immerhin zur direkten Demokratie und will den Reformprozess bei den Bürgerentscheiden auf Bezirksebene fortsetzen. Wir Grüne hatten ja im letzten Jahr zu einem Rathausgipfel alle Fraktionen und Mehr Demokratie eingeladen. Bis November 2010 gab es immerhin schon einen ersten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Hier scheint die SPD weiterarbeiten zu wollen, ich werde hier mit Andreas Dressel als neuen Fraktionsvorsitzenden das weitere Procedere mal abstimmen.
Mich beunruhigt allerdings die Tatsache, dass die teuren Wahlversprechen eingelöste werden sollen, aber deren Gegenfinanzierung komplett ausgeblendet wird. Entweder werden neue Schulden gemacht (was an sich wegen der Schuldenbremse nicht geht) oder es werden andere Bereiche entsprechend gekürzt (nur welche?). Bis zum Sommer will die SPD einen Haushalt vorlegen, da sind wir dann gespannt, wie das Wunder vollbracht werden soll….
Mich interessiert Eure Meinung zum SPD-Regierungsprogramm – kommentiert unten!
6. Oktober 2010 
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Schnelle Urteile bei Jugendstraftätern

Foto Justizbehörde Hamburg

Foto Justizbehörde Hamburg

Schnelle Strafe folgt Tat

Auf Anweisung von Justizsenator Dr. Till Steffen (Grüne) wird der Modellversuch “PriJuS” für eine schnelle Justiz bei jugendlichen Schwellentätern auf ganz Hamburg ausgeweitet.Experten und Pädagogen empfehlen im Umgang mit jugendlichen Straftätern eine schnelle Bestrafung, weil dies den Lerneffekt bei den Jugendlichen extrem erhöht. Vor diesem Hintergrund und mit Ziel dieser Erkenntnis Taten folgen zu lassen, wurde “PriJuS” entwickelt.

PriJuS heißt „Prioritäres Jugendstrafverfahren für junge Schwellentäter“. Dieses Programm wurde seit dem 01. Januar 2009 in zwei Gerichtsbezirken erprobt. Seit diesem Oktober wird es in ganz Hamburg angewendet. Ziel von PriJuS ist es, Verfahren zu beschleunigen und bereits kurz nach einer Straftat eine staatliche Reaktion erfolgen zu lassen. So soll sich andeutenden kriminellen Karrieren bereits im Anfangsstadium wirksam begegnet werden.

Zum anderen soll der persönliche Kontakt zwischen den Verfahrensbeteiligten gestärkt und dadurch der Austausch von Informationen über problematische Jugendliche verbessert werden.

Zielgruppe dieser Verfahrensart sind sogenannte Schwellentäter. Das sind Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren, die bereits in einer Weise straffällig geworden sind, die befürchten lässt, dass die Jugendlichen in eine kriminelle Karriere abgleiten könnten (sogenannte Negativprognose). Eine solche Negativprognose kann sich beispielsweise aus dem wiederholten Begehen von Straftaten oder auch dem Begehen einer besonders schwerwiegenden Straftat ergeben.

Im Rahmen von PriJuS kooperieren alle an einem Jugendstrafverfahren beteiligten Stellen – namentlich die Polizei, die Jugendstaatsanwaltschaft, das Jugendgericht, die Jugendgerichtshilfe und die Jugendarrestanstalt – besonders eng. Auch die Jugendgerichtshilfe beginnt frühzeitig damit, sich mit dem sozialen Hintergrund des Jugendlichen zu befassen.

Die Verfahrensdauer der PriJuS-Verfahren liegt erheblich unter der üblichen Verfahrensdauer. Zahlreiche PriJuS-Verfahren wurden in weniger als 6 Wochen beendet – ein Verfahren wurde sogar innerhalb von 9 Tagen beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in den betreffenden Gerichten liegt bei durchschnittlich 4 Monaten (ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft).

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Advent in der JVA Hahnöfersand