Google Street View: So können Sie Widerspruch erheben
Bereits seit zwei Jahren lässt Google in Deutschland Gebäude fotografieren und speichern.
Jetzt kündigt der Konzern an, in 20 Städten, darunter Hamburg, sein Projekt Street View zu starten.Viele der 87 Millionen betroffenen Bundesbürger sind skeptisch, ob sie möchten, dass Google ihre Häuser speichert. Das deutet auf eine erfreulich sensiblen Umgang mit Datenschutz hin.
Tatsächlich ist die Speicherung nicht ohne – und nicht mit einem herkömmlichen Foto eines privaten Gebäudes zu vergleichen.
Denn die Erfassung der Gesamtheit einer Stadt, ihre dauerhafte Verfügbarkeit an jedem Ort und zu jeder Zeit und die Möglichkeit der Verknüpfung dieser Daten mit anderen Daten sind nicht ohne.
Außerdem kann über Street View jederzeit auf individuelle Personen – also Sie – zugegriffen werden. Wie leben Sie? Ist das Haus, in dem Sie leben, ordentlich? Wie ist die Nachbarschaft? Das können etwa für Arbeitgeber sehr interessante Fragen sein. das würde die eben geführte Debatte über anonyme Bewerbungen ad absurdum führen.
Gegen das Fotografieren Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung können Sie sich nicht wehren – wohl aber dagegen, dass diese Bilder veröffentlicht werden.
Nun hat Googel angekündigt, dass dieser Widerspruch für die 20 ersten Städte nur vier Wochen lang möglich sein soll – und das auch nur über das Internet.
Das finde ich ausgeprochen ärgerlich. Die Hälfte des Landes ist noch im Urlaub – und viele verfügen eben noch nicht über einen Internetanschluss. Googel verhält sich hier unsensibel und brachial.
Wenn Sie Widerspruch erheben wollen, machen Sie dies am besten per E-Mail (streetview-deutschland at google com), schriftlich (Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) oder auf der Internetseite von Google. Um Widerspruch erheben zu können, müssen Sie kein Eigentümer sein, es reicht aus, Mieter zu sein. Einen Musterbrief für den Widerspruch hat die Verbraucherzentrale NRW entwickelt.
Umfassende Informationen bietet Ihnen auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Das Schlimmste verhütet
Es hätte schlimmer kommen können.
Die Minsterpräsidenten der Länder haben den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erneuert. Dabei gab es zunächst die Idee, auch Access-Provider zu Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogrammen zu verpflichten. Das konnte verhindert werden.
Doch auch so zeigt sich, dass der Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden muss. Regelungen, die im Rundfunk funktionieren, lassen sich nicht 1:1 auf das Internet übertragen.
Ich bin sehr skeptisch, ob die Kennzeichnung von Altersstufen funktioniert. Das Web besteht eben nicht aus Inhalten, die eine Redaktion aufbereitet und ein Chefredakteur verantwortet. Auch die Idee, das Konzept von Sendezeiten auf das Internet übertragen zu wollen, ist wenig sinnvoll.
Es ist Zeit, dass die Länder in Gänze begreifen, dass Ihnen mit dem Internet eine völlig neue Kompetenz zugewachsen ist. Bisher wird das Netz noch immer als Nebenprodukt der Rundfunkkompetenz begriffen. Aber das ist ein Missverständnis.
Es freut mich, dass die drei Bundesländer mit Grüner Regierungsbeteiligung das Schlimmste verhüten konnten. Unklarheiten, die zu Lasten der Freiheit des Netzes hätten gehen können, konnten wir ebenfalls ausräumen.
Ganz sicher ist aber, dass dieser Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Die Zukunftsfrage: Urheberrecht in Zeiten des Internets
Treffen zu einem der wichtigsten Zukunftsthemen
Gestern am 17.März 2010 trafen sich Vertreter der Musikindustrie sowie der Wissenschaft mit den Senatoren von Welck (Kultur und Medien) und Dr.Steffen (Justiz) sowie den Abgeordneten Wankum und ich zum Meinungsaustausch über die Zukunft des Urheberrechts in Zeiten des Internets. Es folgte ein offener, aber höflicher Schlagabtausch.
Auslöser des Treffen war zum einen das Vorhaben von Schwarz-Grün die Contentstadt Hamburg zum deutschen Diskussionsmittelpunkt um den Schutz geistigen Eigentums im Internet zu entwickeln, sowie Äußerungen des Justizsenators zur grünen Idee einer Kulturflatrate.
Mit dabei waren Vertreter von Warner Music, des VUT (Verband der Indie-Labels), Konzertveranstalter Karsten Jahnke, Medien- und Musikunternehmer Frank Otto, Vertreter der Musikverlage und des Deutschen Textdichterverbandes u.a.
Der Meinungsaustausch war zunächst davon gekennzeichnet, dass die Vertreter der Musikindustrie auf ihr gesetzlich gesichert Urheberrecht bestehen und jedwede Abkehr davon als Tabu bezeichneten. Die Kulturflatrate ist ihrer Meinung nach eine kalte Enteignung der Urheber und nicht praxistauglich. Weiteren Gesprächsstoff verursachte dann noch das Diskussionspapier aus der Justizbehörde zur Weiterentwicklung des Urheberrechts.
Es dauerte eine Weile bis immerhin akzeptiert wurde, dass es erhebliche Probleme gibt, das Urhebergesetz tatsächlich zum Tragen zu bringen. Dass das Internet alles verändert hat, ist zwar allen klar gewesen, dennoch wollte man nicht loslassen von der Illusion, die Staatsanwaltschaften und Gerichte würde den massenhaften illegalen Download verfolgen können. Aber was nützt den Urhebern ein Gesetz, was kaum durchsetzbar ist?
Immerhin gab es eine gewisse Bereitschaft, sich der Sicht der User zu nähern, wie denn ein modernes Urheberrecht in Zeiten des Internets aussehen könnte. Natürlich haben wir Grüne in Hamburg das Interesse, den Content zu schützen und das Einkommen der Kreativen und Producer zu sichern, aber wir sind auch der Auffassung, dass dies allein über Gesetze nicht geht.
Deshalb wird nun auf Vorschlag der schwarz-grünen Koalitionsfraktionen, das Hans-Bredow-Institut einen Diskussionsprozess über moderne Erlösmodelle (mit hoher Userakzeptanz) und ein angepasstens Urheberrecht angeschoben.
CDU GAL Antrag Schutz geistigen Eigentums im Internet
Diskussionspapier Urheberrecht Justizbehörde Hamburg Kurzfassung
Diskussionspapier Urheberrecht Justizbehörde Hamburg Langfassung
Senatspressemitteilung zum Dialogprozess des Hans-Bredow-Instituts
Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung
Rote Karte für Überwachungsgier!
Im größten Massenklageverfahren der Bundesrepublik Deutschland mit über 35.000 Klagen haben die Karlruher Verfassungsrichter heute das CDU/SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassunswidrig erklärt. Auch grüne Bundestagsabgeordnete, wie Volker Beck, haben gegen dieses Gesetz in Karlsruhe geklagt.
Ich freue mich, dass die Richter hier – mal wieder – ein Gesetz der Großen Koalition gekippt haben. Alle auf Basis dieses Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden. Aber, das Gericht hat eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Basis dieses Gesetzes war eine EU-Richtlinie, die in den Mitgliedsländern unterschiedlich oder gar nicht (Schweden) umgesetzt wurde.
Was das nun für die deutsche Gesetzgebung bedeutet, bleibt der näheren Lektüre des Urteils vorbehalten. Politisch ist festzuhalten, dass beide Volksparteien mit den Bürgerrechten und dem Datenschutz auf Kriegsfuß stehen. Ihnen ist im Zweifel ein Übermaß an Scheinsicherheit lieber, als die Freiheit zu bewahren, die sie vorgeben, schützen zu wollen.
Justizsenator Steffen – Karlsruher Richter zeigen der Überwachungsgier die rote Karte
Kahrs ganz klar für und gegen Internetsperren
Johannes Kahrs hat wieder einmal Position bezogen: Er ist ganz klar für und gegen Internetsperren.
Donnerstag, 18. Juni, Bundestag: Die Große Koalition setzt das Gesetz für Internetsperren durch. Unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung wird ein Überwachungsgebilde konstruiert, das schon damals viele für verfassungswidrig halten – jedenfalls aber für unwirksam und schädlich.
Im November verweigert denn auch Bundespräsident Köhler seine Unterschrift unter dem Gesetz.
Die Hand dafür gehoben hat aber an jenem Donnerstag der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs. Er stimmt dafür.
Am 13. Dezember, selbst Schwarz-Gelb hat sich mittlerweile darauf verständigt, das Gesetz nicht anzuwenden, die Kehrtwende. Unter der Überschrift “SPD nun gegen Internetsperren” versucht Kahrs nun, sich als heimlichen Oppositionellen gegen die Internetsperren zu inszenieren.
Sehr heimlich. Noch im Juli gab Kahrs zu, dass er das Gesetz nicht für eine Gewissensentscheidung gehalten habe und machte sich über die Sorge vor neuer Internetzensur damit lustig, dass er ausführte: “Mit der gleichen Logik könnte man auch die Tatsache, daß der Staat Gefängnisse baut und unterhält, als Vorbereitung für die massenhafte Festnahme politischer Gegner ansehen. Das geht schlicht und ergreifend an der Realität vorbei.”
Am 13. Dezember, als frischgebackener Oppositionsabgeordneter findet Kahrs dann “Es darf keine Zensur im Internet stattfinden” und freut sich, dass das Gesetz, dem er selbst nicht zugestimmt hat, “momentan nicht eingesetzt wird”.
Nichts gegen Kehrtwenden in der Politik. Aber irgendwie sollte doch noch erkennbar sein, wofür ein Abgeordneter steht – und nicht bloß, ob er gerade in der Opposition oder im Opportunismus ist.
Wahlkampfendspurt mit Jürgen Trittin
Jürgen Trittin in Hamburg
Auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz war heute Jürgen Trittin zu Gast. In einer kämpferischen Rede griff er die Koalition der Wattebäuschchen von Frau Merkel und Herrn Steinmeier an.
Auch Krista Sager, Spitzenkandidatin der GAL, griff an. Sie hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, mit einer guten Bildungspolitik für Chancengerechtigkeit zu sorgen und gezeigt, dass die SPD/CDU-Koalition auf diesem Feld versagt hat.
Mit an Bord waren auch unser Bundestagsabgeordneter Manuel Sarrazin und die Direktkandidaten für Altona Katharina Fegebank, für Wandsbek Anjes Tjarks, ich für Mitte und Petra Osinski für Nord.
Ein gelungener Auftritt, der nochmal ordentlich Energie in unseren Wahlkampf gebracht hat. Mehr Videos dazu gibt es auf meinem Youtube-Kanal.
Kahrs und die SPD weichen den Datenschutz weiter auf!
Johannes Kahrs und die SPD-Fraktion machen sich in der Großen Koalition zum Erfüllungsgehilden der Adressenhändler. Kritik und Warnungen von Bundesverfassungsgericht und Datenschützern werden ignoriert und Wirtschaftslobbyisten triumphieren. SPD und Union stört das nicht.
Prestige-Projekte der Großen Unionskoalition wie die Vorratsdatenspeicherung haben eines gezeigt: sie bringen wenig. Doch der Eingriff in die Rechte der Menschen ist gravierend. So gravierend offenbar, dass viele Mitgliedsländer der Europäischen Union die Einführung verweigern. Und auch das Bundesverfassungsgericht ist skeptisch und hat in einem Eilverfahren Teile des Gesetzes gekippt.
Mit dem Datenschutz es die SPD- und Unionsfraktionen nicht so genau. Auch nach der jüngst beschlossenen, sogenannten “Verschärfung” des Datenschutzes ist es Wirtschaftsunternehmen gestattet, listenmäßig erfasste Daten gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung zeigt sich besorgt. Er hatte bereits im April 2009 gesehen und befürchtet, Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten würden massiv in das Gesetzgebungsverfahren eingreifen und den Gesetzesentwurf verwässern. Und tatsächlich: Private Daten dürfen z.B. nach wie vor ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden – ein Triumph der Adressenhändler.
Johannes Kahrs feiert mit! Er verteidigt die Vorratsdatenspeicherung („unschön, aber notwendig“) und stimmte sowohl dem BKA-Gesetz als auch der laschen Umsetzung der Datenschutznovelle im Bundestag zu.
Die Sicherheit der Menschen in Deutschland darf nicht zu Lasten ihrer Freiheit gehen! Die Vorratsdatenspeicherung muss – und kann – durch effektive und verhältnismäßige Maßnahmen ersetzt werden (z.B. Quick-Freeze). Es wäre doch absurd, wenn die Sicherheits maßnahmen für unsere Freiheit so gestaltet werden, dass von der Freiheit nicht mehr viel übrig bleibt.
Datenschutz ist Bürgerrecht! Ich setze mich ein für eine wirksame Datenschutznovelle ein, die die Interessen der Menschen schützt und nicht die der Unternehmen.
Kahrs stimmt für die Internet-Sperre

„Löschen statt sperren!“ sagte Johannes Kahrs zum Gesetzentwurf der Großen Koalition und hält die geplanten Maßnahmen für ineffizient. Er spricht sich für eine Ablehnung aus. Doch im Bundestag ist sein Einsatz für Bürgerinteressen schnell vergessen. Er stimmt dem Unsinn auch noch zu.
Unruhen in China oder Iran haben gezeigt, wie wichtig ein freies Medium Internet für eine demokratische Gesellschaft ist. Doch darf das Internet nicht zur Plattform illegaler und menschenverachtender Aktivitäten werden.
Der grüne Ansatz ist richtig: Es gibt effektive Wege, z.B. Seiten mit Kinderpornographie direkt durch die Strafverfolgungsbehörden ermitteln und löschen zu lassen.
„Löschen statt sperren!“ war auch ein Wahlspruch von Johannes Kahrs, der weiter ausführt: „Es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten.“. Leidenschaftlich schien er sich gegen den Gesetzesentwurf der Großen Koalition einzusetzen – bis er ihm zustimmte!
„Er kann problemlos das Gegenteil von dem vertreten, was er drei Wochen zuvor gefordert hat“, sagt ein Genosse über Kahrs.
Freiheit, Transparenz und effektive Regierungsarbeit sind für Johannes Kahrs keine Sache des Gewissens, wie er auf www.abgeordnetenwatch.de zu dem Thema ausführt!
Kinderpornographie effektiv bekämpfen bedeutet für mich, diese und andere illegale Inhalte zu löschen! Ich bin gegen den Aufbau einer Sperrinfrastruktur, welcher die Union mit Hilfe der SPD den Weg bereiten will! Eine Stimme für mich ist eine Stimme für Freiheit, Transparenz, Effektivität und gegen Zensur!
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