Gleichstellungspolitik

Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule

Rede zur Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule

Die SPD verschaukelt mit Showpolitik die Öffentlichkeit

Die SPD-Fraktion hatte für die gestrige Bürgerschaftssitzung am 22.Juni einen SPD-Antrag zur Öffnung der Ehe zur Abstimmung gestellt. Der Senat soll hierzu eine Bundesratsinitiative starten. Die GAL-Fraktion kritisiert dies als heuchlerisch. Denn: Der Bundesrat ist in dieser Frage nicht zuständig, und im Bundestag hat die SPD gerade gegen die Öffnung der Ehe gestimmt.

Aus meiner Sicht will die SPD hier eine Fortschrittlichkeit vortäuschen, die sie gar nicht vertritt. Im Bundestag dagegen stimmen, in der Bürgerschaft dafür – das ist heuchlerisch und Zeugnis von reiner Showpolitik. Die Hamburger SPD verschaukelt hier die Öffentlichkeit. Über die Öffnung der Ehe auch für lesbische und schwule Paare wird im Bundestag entschieden, der Bundesrat ist gar nicht zuständig.

Erste Homoehen 2001 im Rathaus Altona
Erste Homoehen 2001 im Rathaus Altona

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 9. Juni eine Linke Antrag zur Öffnung der Ehe abgelehnt, gemeinsam mit Union und FDP. Warum die Hamburger SPD nun eine Bundesratsinitiative starten will, wenn die Bundes-SPD und die meisten SPD-regierten Bundesländer dieses Vorgehen ablehnen, bleibt das Geheimnis der Hamburger Sozialdemokraten. Im Herbst 2010 war schon einmal eine entsprechende Bundesratsinitiative des SPD-geführten Berliner Senats im Bundesrat gescheitert. Weil die GAL-Fraktion das Ziel des Antrags unterstützt, hat sie diesem Anliegen in der Sache zugestimmt – trotz der Zweifel an den Motiven der SPD.

Hintergrund:
Die Öffnung der Ehe ist eine alte Forderung der Bürgerrechts- und der schwul-lesbischen Bewegung. Sie würde mit einem Schlag  – einer kleinen Änderung im BGB – eine komplette rechtliche Gleichstellung mit der Ehe herstellen. Wenn der Bundestag dies beschließt, wäre der Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig. Darüber hinaus gäbe es dann kein Extra-Heiratsgesetz nur für Lesben und Schwule, welches von vielen als diskriminierend empfunden wird. Bisher galt so eine gesetzliche Grundlage für lesbische und schwule Paare in Deutschland als verfassungswidrig. Doch inzwischen ist Dank des Lebenspartnerschaftsgesetzes in der Bevölkerung ein Sinneswandel eingetreten, eine deutliche Mehrheit der Deutschen steht der Homoehe inzwischen wohlwollend gegenüber.

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