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Homoehe: Bundesratskönigin Schiedek patzt

Bundesrat Berlin Regierungsviertel
Am Freitag, 22. März, hat der Bundesrat das erste Mal in seiner Geschichte einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe auch für Homopaare beschlossen. Das ist ein wichtiges Signal. Hamburg ist diesem Gesetzentwurf beigetreten. Es gibt dazu aber eine wenig glanzvolle und bislang kaum bekannte Vorgeschichte: Mitte Februar hatte Senatorin Jana Schiedek noch eine eigene Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe angekündigt. Pünktlich und medienwirksam inszeniert wurde sie   amTag des Karlsruher Urteils zur Adoption von Eingetragenen Lebenspartnern vorgestellt.
Vorausgegangen war der Ankündigung im Übrigen ein Bürgerschaftsbeschluss mit einer identischen  Aufforderung an den Senat, dem natürlich auch wir zugestimmt hatten. Was wurde nun genau aus Jana Schiedeks Ankündigung vom 19. Februar?
Hamburg brachte tatsächlich einen Bundesratsantrag ein. Dieser aber war aber so unbrauchbar als Vorlage, dass er von den rot-grünen Bundesländern abgelehnt wurde. Was war geschehen? Warum hatten die anderen SPD-Länder ihre ,Bundesratskönigin‘ aus Hamburg hängen lassen?
Nun, es war mehr eine Sache der Qualität, als eine Frage von Emotionen. Senatorin Schiedek lieferte nämlich keinen Gesetzentwurf, sondern lediglich eine Aufforderung an den Bundestag, mal demnächst einen solchen zu entwickeln. Das kann man natürlich so machen, es sieht dann aber nicht nach einer „Herzensangelegenheit“ aus. Denn im Fall der Öffnung der Ehe für Homopaare ist der Aufwand für eine Gesetzesvorlage mit einem überschaubaren Aufwand verbunden: Man muss lediglich im BGB einen einzigen Absatz so ergänzen, dass eine Ehe von Frau und Mann, Frau und Frau sowie von Mann und Mann geschlossen werden kann. Mehr nicht.
Diesen Gesetzentwurf hat nun das rot-grün regierte Rheinland-Pfalz geschrieben, die anderen Bundesländer sind dem beigetreten, als letztes Land dann auch Hamburg, nachdem es seinen missglückten Antrag zurückziehen musste. Zum reduzierten Engagement addierte sich dann aber noch politische Dummheit. Der Hamburger Antragsentwurf enthielt noch die offen formulierte Fragestellung, ob denn so eine Öffnung der Ehe überhaupt mit dem Grundgesetz im Einklang steht…?
Rums! Mit dieser Frage wurde ohne einen konkreten Hinweis auf verfassungsrechtliche Zweifel das ganz Vorhaben in Frage gestellt. Ich kann sehr gut verstehen, dass die anderen Bundesländer so einer Vorlage aus Hamburg nicht beitreten wollten. Für die politische Zielsetzung auf Bundesebene ist dieser Vorgang natürlich nicht relevant. Allerdings wirft er ein trübes Licht auf Senatorin Schiedek. Sie war mit ihrer Initiative bundesweit auf Schlagzeilenjagd, lässt sich immer gern für Ihre Bundesratsinitiativen feiern, zum Beispiel zur Frauenquote. Wenn eine Sache dann aber in Sacharbeit ausartet, folgt – wie in diesem Fall – wenig oder gar nichts. Da hat die ,Bundesratskönigin‘ gepatzt.
So ein Verhalten lässt darauf schließen, dass es der Senatorin weniger um die Sache geht, als um politische Showeffekte für sich und ihre SPD. Gerade Minderheiten haben ein gutes Sensorium dafür, ob man es ernst mit ihnen meint oder ob man nur auf ihrem Rücken politisch punkten will….

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