Rechts- und Innenpolitik

Wahlwiederholung in Harburg?

Stimmzettel

Im Wahlkreis 17 wurden falsche Stimmzettel ausgegeben

Heute gab der Landeswahlleiter Willi Beiß das endgültige Wahlergebnis der Bürgerschafts und Bezirksversammlungswahlen bekannt. Dabei überraschte die Ankündigung einer Wahlwiederholung in einem Harburger Wahlkreis (17).

In der Pressemitteilung des Landeswahlamtes heisst es dazu:

„Wie bereits berichtet, wurden in zwei Wahllokalen im Wahlkreis 17 – Süderelbe – Wahlkreis-Stimmzettel des Wahlkreises 16 – Harburg – verwendet. Im Wahllokal Grumbrechtstraße – 711 08 – wurde der Fehler gegen 11:00 Uhr entdeckt; von 92 Wählerinnen und Wählern, die ihre Stimmen bereits abgegeben hatten, konnten 72 noch erreicht und um eine erneute Stimmabgabe mit den richtigen Wahlkreis-Stimmzetteln gebeten werden. 47 machten davon auch Gebrauch.
Im Wahllokal Kirchenhang – 710 06 – wurde durchgehend mit den falschen Wahlkreis-Stimmzetteln gewählt.

Auf Basis der Auszählung, die dem vorläufigen amtlichen Ergebnis zugrunde lag, hatte dieser Fehler keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Wahlkreis 17 (keine Mandatsrelevanz). Bei der Nachprüfung der vorläufigen Auszählungsergebnisse ergaben sich aber bedeutsame Stimmenveränderungen. Zwar bleibt es dabei, dass eine Relevanz der rd. 2.200 ungültigen Stimmen für die Verteilung der Sitze im Wahlkreis 17 auf die Parteien schon rechnerisch ausgeschlossen ist. Eine Relevanz für die Vergabe des 2. Sitzes innerhalb der Wahlkreisliste der SPD kann aber nun nicht mehr ausgeschlossen werden. Der Landeswahlleiter hat sich wegen des veränderten Sachverhalts entschlossen, bei der Bürgerschaft Wahleinspruch gegen das Ergebnis im Wahlkreis 17 einzulegen.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Bezirkswahlleiter Harburgs bereits angekündigt hat, dass er gegen das Ergebnis im Wahlkreis 17 der Bezirksversammlungswahl Einspruch einlegen wird, weil dort die Mandatsrelevanz schon auf Basis des vorläufigen amtlichen Ergebnisses bestand. Der Landeswahlleiter wird der Bürgerschaft empfehlen, eine Wiederholungswahl in den beiden von dem Fehler betroffenen Wahlbezirken nur im unumgänglichen Umfang anzuordnen. Das bedeutet, dass nur die Personen noch einmal zur Wahl gebeten würden, die wegen des Fehlers ungültig gewählt hatten.“

Das wäre das erste Mal, das in einem Wahlkreis eine Wiederholungswahl stattfinden muss. Noch ist mir als Abgeordneter unklar, welche Auswirkungen das alles hat. Ob es denn nun eine Mandatsrelevanz gibt oder nicht? Da bin ich gespannt auf die Vorstellung des Landeswahlamtes im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft.


Die Harburger Nachrichten hatten darüber berichtet, wie eine Wählerin am Wahltag vergeblich darauf hinwies, dass sie ihre Kandidaten nicht auf dem Wahlzettel wiederfindet. Darauf wurde sie auf die Briefwahlmöglichkeit verwiesen, da hätte sie dann genug Zeit sich mit den Stimmzetteln zu beschäftigen. Auch dieser Aspekt dieses Vorgangs sollte im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft zur Sprache kommen.

Am Montag, den 7. März 2011 wird die Bürgerschaft auf ihrer ersten Sitzung den Verfassungsausschuss einrichten, so dass dieser sich mit den Wahlanfechtungen und Einsprüchen sogleich beschäftigen kann.

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