Gleichstellungspolitik Lesben, Schwule und Transgender

Strafmaß gegen antiqueere Gewalt soll verschärft werden

Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung noch eine Verschärfung die Strafmaße im Fall von Gewalt gegen queere Menschen beschlossen. §46 Strafgesetzbuch ist entsprechend angepasst worden. Nun muss der Bundestag das noch verabschieden.

In der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Er beinhaltet auch, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität aufgenommen werden.

Fotomontage der Grünen Bürgerschaftsfraktion

Durch die ausdrückliche Aufnahme „geschlechtsspezifischer“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichteter“ Motive in den Gesetzestext werden diese in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung zukünftig heißen:

Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende,
„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTI nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

Das ist für mich ein wichtiges Zeichen des Rechtsstaats, auch, wenn manche Täter sich davon nicht abschrecken lassen mögen, ist diese Strafverschärfung wichtig für die Community und motiviert zukünftige Opfer auch zur Anzeige. 

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