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UpDate für Hamburgs Verfassung: Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

Nach knapp zwei Jahren Verhandlungen ist am 1. März 2023 die Hamburger Verfassung auf einen Vorschlag von André Trepoll, Matthias Petersen und mir hin mit mehr als einer 2/3 Mehrheit ergänzt worden. Antisemitismus und „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ sind nun unter anderem auch schon im Bestandteil der Präambel.

Im Frühjahr 2021 haben meine Kollegen André Trepoll (CDU), Matthias Petersen (SPD, und ich uns für einen gemeinsamen Aufschlag für eine Ergänzung der Hamburger Verfassung stark  und uns damit nicht überall Freunde gemacht.

Erfreulicherweise haben dann die verfassungspolitischen Sprecher*innen der Fraktionen über diesen Vorschlag verhandelt. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen. Denn neben den oben genannten Zielen wurden auch noch ein Bekenntnis zu Europa und Kinderrechten sowie das Ehrenamt aufgenommen.

Quelle: „Hamburgische Bürgerschaft“

Im Gegensatz zu anderen Landesverfassungen und zum Grundgesetz beinhaltet die Hamburgische Verfassung keinen Grundrechtekatalog. Stattdessen sind in ihr insbesondere organisatorische Regeln zum Funktionieren des (Stadt-)Staates enthalten. Der Präambel der Hamburgischen Landesverfassung kommt daher eine besondere Bedeutung zu: In ihr können grundlegende Werte verankert werden, die für die Auslegung der Verfassung maßgeblich sind.

Historisch betrachtet bilden sich in der Präambel bisher die wirtschaftliche Ausrichtung und die Identität von Hamburg als Hansestadt deutlich ab. Dieses Bekenntnis zu Hamburg als Welthafenstadt soll im Angesicht gesellschaftlicher Entwicklungen um ein klares Bekenntnis zu Europa und ein vielfältiges und weltoffenes Hamburg ergänzt werden.

Mit diesem Update unserer Landesverfassung betonen die demokratischen Fraktionen gemeinsame Grundlagen unseres Zusammenlebens in der Freien und Hansestadt Hamburg. Obwohl die Linke sich nicht durchringen konnte, mit auf diesen Antrag zu gehen, haben fasst alle Linken Abgeordnete am Ende zugestimmt.

Für mich war es nicht die erste Verfassungsänderung, an der ich gearbeitet habe. Davor standen die Themen Volksgesetzgebung, Datenschutz und Wahlrecht auf meiner Agenda.

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