Allgemein Rechts- und Innenpolitik

Adoptionsrecht für Schwule und Lesben überfällig

Foto: Christoph Schmidt
Foto: Christoph Schmidt

Das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben steht morgen ganz oben auf der Tagesordnung der Justizminister bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin. 

Dafür hat der grüne Hamburger Justizsenator Till Steffen von der GAL gesorgt. Er ist derzeit Vorsitzender der Justizministerkonferenz.

Wir Grüne haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass Schwule und Lesben rechtlich mit der Ehe gleichgestellt gehören. Am besten durch eine Öffnung der Ehe. Leider war unser damaliger Koalitionspartner im Bund, die SPD, in Zeiten der Rot-Grünen Bundesregierung dazu nicht bereit.

Deswegen müssen alle einzelnen Rechte seit Jahren zäh erkämpft werden. Diskriminiert werden Schwule und Lesben nach wie vor bei der Einkommenssteuer und bei der Adoption.

Steffens Initiative stößt bei der CDU auf geteiltes Echo. Einzelne Bürgerschaftsabgeordnete lehnen sie ab, weil die Gesellschaft „noch nicht so weit“ sei, die LSU Nord begrüßt dagegen Till Steffens Vorstoß ausdrücklich.

Die Realität sieht so aus, dass innerhalb einer Lebenspartnerschaft die Stiefkindadoption bereits möglich ist – also die Adoption des Kindes des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin. Für mich entscheidend ist allein das Kindeswohl. Und das kann sowohl in hetero- wie in homosexuellen Bezieungen gewahrt oder nicht gewahrt sein –  es kommt eben auf den Einzelfall und nicht auf die sexuelle Identität an.

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