Allgemein Gleichstellungspolitik

Justizminister fordern Adoptionsrecht für Schwule und Lesben

Foto: Christoph Schmidt
Foto: Christoph Schmidt

Der Beschluss der Justizministerkonferenz ist ein historischer Beschluss. Die Entscheidung ist wegweisend und gerecht.

Sie zeigt, dass die deutschen Justizministerinnen und Justizminister verstanden haben, dass Schwule und Lesben nicht deswegen schlechter behandelt werden dürfen, weil sie Schwule und Lesben sind.

Im Mittelpunkt der Adoption muss allein das Wohl des Kindes und nicht die Frage der sexuellen Identität der potentiellen Eltern stehen. Schwule und Lesben können genau so schlechte oder gute Eltern wie Heterosexuelle sein. Die Entscheidung der Justizminister bildet die Realität ab, wie sie ist.

Deswegen appelliere ich an alle, die mit gleichberechtigten Schwulen und Lesben fremdeln, sich mit dieser Realität auseinanderzusetzen. Dieser Realität wurde übrigens in Hamburg mit der Einführung der Hamburger Ehe 1999 der Weg geebnet.

Jusitzsenator Till Steffen (GAL)
Jusitzsenator Till Steffen (GAL)

Mein Dank für diese gute Entscheidung geht an den grünen Justizsenator Till Steffen. Er zeigt einmal mehr, dass auf die Grünen in Sachen Gleichberechtigung Verlass ist.

 Hintergrund:

Link zu den Entscheidungen der Justizministerkonferenz

Die Justizministerkonferenz ist eine ständige Einrichtung, deren Vorsitz jährlich wechselt. Zur Zeit hat Hamburg den Vorsitz. Sie dient der Koordination und Abstimmung der rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Heute tagt in Hamburg die Herbstkonferenz. Mehr Informationen:

Das Adoptionsrecht ist nicht Bestandteil der Lebenspartnerschaft. Adoptieren dürfen in Deutschland Einzelpersonen und (heterosexuelle) Ehepaare. Wegen der Bevorzugung von Paaren ist eine Adoption durch Einzelpersonen zwar nicht rechtlich aber faktisch ausgeschlossen. Innerhalb der Lebenspartnerschaft gibt es lediglich die Steifkindadoption, also die Möglichkeit, das leibliche Kind des Lebenspartners zu adoptieren. Das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben gehört neben dem Einkommenssteuerrecht zu den letzten Bereichen, in denen die Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe benachteiligt wird.

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