Gleichstellungspolitik Lesben, Schwule und Transgender Rechts- und Innenpolitik

Queerpolitischer Aufbruch mit der Ampel

Nach sechzehn langen Jahren Stillstand kommt nun mit der Ampel auf Bundesebene endlich der queerpolitische Aufbruch, den die Community sich erhofft und wir Grüne versprochen haben. Hier einmal ein Überblick, was im Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde…

In einer demokratischen Gesellschaft muss jeder Mensch jederzeit und an jedem Ort ohne Angst er selbst sein können, ohne Diskriminierung. Diesem Ziel eines selbstbestimmten und diskriminierungsfreien Lebens und gleichberechtigter Teilhabe kommen wir in den nächsten vier Jahren einen entscheidenden Schritt näher. Mit den geplanten Maßnahmen für eine vielfältige Gesellschaft und gegen bestehende Diskriminierung und Queerfeindlichkeit wird Deutschland ein offeneres und lebenswerteres Land für Alle sein.

Hier eine Übersicht über die Maßnahmen, die jetzt mit SPD und FDP angegangen werden, eine gute grafische Übersicht gibt es auch bei Sven Lehmann und den gesamten Koalitionsvertrag könnt ihr hier nachlesen.

Das bringt die Ampel für Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Interesexuelle Menschen:

Hamburg Ball Boys Hamburg bei den Gay Games 2010

Antidiskriminierungspolitik:

  • angemessen Ausstattung mit Personal und Budget sowie Stärkung ihrer Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Wahl der Leitung vom Bundestag
  • flächendeckender Ausbau und nachhaltige Finanzierung (20 Mio. pro Jahr) eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung (in Kooperation mit den Ländern) Evaluation und Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Auch hier kann Hamburg finanziell profitieren und etwas auf den Weg bringen, was im durch Corona gerupften Haushalt der Stadt aktuell nur schwer möglich wäre.

Artikel 3 Abs. 3 GG:

  • Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität und Ersetzung des Begriffs „Rasse“ (hier werden allerdings die Stimmen der Union in Bundestag und Bundesrat benötigt)
Foto: Christoph Schmidt

Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt:

  • ressortübergreifender Nationaler Aktionsplan  mit eigenem Haushaltstitel i.H.v. 70 Mio. Euro pro Jahr
  • Unterstützung der Länder bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeitförderung der Angebote für ältere LSBTI
  • dauerhaft Absicherung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld im Bundeshaushalt mit deutlich höherer Finanzierung

Hier kann Hamburg mit seinem schon seit 5 Jahren bestehenden Aktionsplan durchaus von profitieren, zum Beispiel beim dringenden Ausbau der Arbeit von Soorum.

Fotomontage der Grünen Bürgerschaftsfraktion

Hasskriminalität:

  • explizite Aufnahme geschlechtsspezifischer und homosexuellenfeindlicher Beweggründe in den Katalog des § 46 Abs. 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung)
  • separate Erfassung von Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen durch die Polizeien von Bund und Ländern
CC BY-SA-2.0 by jemsweb on flickr

Regenbogenfamilien und Modernisierung des Familienrechts:

  • Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht („Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“)
  • Ermöglichung der Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt vor der Empfängnis, Ermöglichung einer Elternschaftsanerkennung auch außerhalb der Ehe
  • Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ für soziale Eltern und Weiterentwicklung zu einem eigenen Rechtsinstitut, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann
  • Einführung des Instituts der Verantwortungsgemeinschaft
  • diskriminierungsfreie Förderung künstlicher Befruchtung

Trans- und intergeschlechtliche Menschen:

  • Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz (Verfahren beim Standesamt, Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote)
  • vollständige Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen von der GKV
  • Beseitigung der Umgehungsmöglichkeiten im Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  • Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind

Blutspendeverbot:

  • Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie transgeschlechtlichen Personen

Konversionsbehandlungen:

  • Aufhebung der Strafausnahmen in Bezug auf Erziehungsberechtigten
  • Prüfung eines vollständigen Verbots an Erwachsenen

Queere Geflüchtete:

  • Überprüfung des Asylverfahrens für queere Verfolgte (z.B. Dolmetscher, Beurteilung der Verfolgungswahrscheinlichkeit bei Rückkehr), Einrichtung besonderer Rechtsberatung
  • sicherere Unterbringung

EU und Außenpolitik:

  • Anerkennung von Regenbogenfamilien und in der EU geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen/Lebenspartnerschaften in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen
  • „Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, müssen künftig auch Homophobie und andere Diskriminierung umfassen.“
  • Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen, Mädchen und marginalisierter Gruppen wie LSBTI

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1 Kommentar Neues Kommentar hinzufügen

  1. Susanne Engel sagt:

    Lieber Farid,

    erstmal alles Gute fürs neue Jahr mit Erfolg in der Politik und ganz viel privatem Glück. Danke für deine Karte zu den Feiertagen.

    HOFFENTLICH setzt unsere neue Regierung ihre queerpolitischen Versprechen zügig um! Wird auch wirklich Zeit!

    Liebe Grüße von Susanne

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