Rechts- und Innenpolitik

Größter Fehler in der Justizpolitik seit der Amtszeit von Kusch

Hochsicherheitstrakt JVA Billwerder

Am Freitag war die umstrittene SPD-Gefängnisreform Thema im Haushaltsausschuss. Besonders die Verlagerung des Frauenstrafvollzugs aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hahnöfersand in die Männer-JVA Billwerder ist Anstoß der Kritik von allen Seiten.Bestimmend für die Auseinandersetzung im Haushaltsausschuss war das von Justizsenatorin Schiedek bezifferte Einsparpotential von ca. 900.000€ verbunden mit einer Investitionssumme von 3 Mio. € für den Umbau des Hauses 3 in der JVA Billwerder.

Der Senat gab im Laufe der Beratungen im Haushaltsausschuss zu, dass die Einsparungen von 900.000 € beim Strafvollzugspersonal auch ohne den Umzug der Frauen nach Billwerder möglich ist. Trotzdem will der SPD-Senat daran festhalten, weil so das intakte Haus 3 in der JVA Billwerder weiter in Nutzung bliebe.

Keine Antwort konnte der Senat darauf geben, warum dann das intakte Haus der Teilanstalt Frauen auf Hahnöfersand, welches nur wenige Jahre älter ist, dafür leer stehen solle. Es sei zwar eine Nutzung vom Jugendstrafvollzug denkbar, aber eine Kostenrechnung für einen derartigen Umzug mit Umbaukosten gäbe es nicht und würde in dieser Wahlperiode auch nicht mehr angegangen.

Auch das Sparpotential beim Personal konnte einer näheren Betrachtung nicht standhalten. Denn das bisherige Personal aus Hahnöfersand soll in Billwerder noch zusätzlich 40-50 Untersuchungshäftlinge betreuen, also fast doppelt so viele wie bisher. Im Gegenteil, im Verlauf der Beratungen musste der Senat einräumen, dass für zusätzliche Aufgaben, wie die umfangreichen bewachten Zuführungen der Frauen durch die Männer-Justizvollzugsanstalt Billwerder, auch zusätzliches Personal in Anspruch genommen werden müsste.

Ich meine, das ist der größte Fehler in der Hamburger Justizpolitik seit der Amtszeit von Kusch. Die inhaftierten Frauen werden gefährdet, ein vorbildlicher Frauenstrafvollzug zerschlagen und es kommen Millionen Kosten auf die Stadt zu.

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