Rechts- und Innenpolitik

Sicherungsverwahrte klagen auf Freilassung

Heute am 3. Juni 2013 dürften die Klageanträge der ca. 20 Sicherungsverwahrten aus Hamburg und Schleswig-Holstein beim Landgericht Hamburg eingegangen sein, so berichtete das Hamburger Abendblatt und ndr 90,3. Hintergrund dieser abgestimmten Aktion ist eine extreme Unzufriedenheit mit dem SPD-Sicherungsverwahrvollzugsgesetz, welches am 1.6.2013 in Kraft getreten ist.

Linke, FDP und wir Grünen haben diesem restriktiven Gesetz nicht zugestimmt, weil es Resozialisierung nur vorgaukelt, aber Wegsperren meint. Mit einem ausführlichen Änderungsantrag haben wir 3 Fraktionen noch versucht in der Bürgerschaft das schlimmst zu verhindern. Doch die SPD hat das Gesetz mit einigen Verschärfungen und den damit verbundenen CDU-Stimmen im Mai verabschiedet.

Nun geht es hier nicht um Vergünstigungen, wenn ich von Resozialisierung spreche, sondern um die Frage, wie sich die Gefängnisse darum bemühen müssen diese ehemaligen schweren Straftäter, die ihre Strafe bereits abgesessen haben, auf die Freiheit vorzubereiten. Denn sie dürfen nach Gerichtsbeschluss wegen ihrer andauernden Gefährlichkeit nicht freigelassen werden.

Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel
Justivollzugsanstalt Fuhlsbüttel

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem letzten Urteil von 2011 alle Regelungen in Bund und Ländern zur Sicherungsverwahrung als nicht verfassungsgemäß aufgehoben.Den Richtern fehlte die Freiheits- und Therapieorientierung im Vollzug oder anders ausgedrückt, wir sind nicht die DDR, die einfach aus pschyischen Gründen wegsperren konnte.

Die Sicherungsverwahrten kosten den Steuerzahler jährlich mindestens 90.000€, auch aus diesem Grunde, muss es ein Interesse geben, die Betroffenen mit Therapie und Resozialisierung wieder auf den Weg zur Freiheit zu führen. Natürlich nur, wenn die Gutachten dann am Ende nach menschlichem Ermessen, keine Gefährlichkeit mehr feststellen können.

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